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Wohnberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentlich geförderte Mietwohung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt hierzu einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser Schein wird Ihnen auf Antrag ausgestellt, wenn Sie die Voraussetzungen vom Einkommen her erfüllen. Die Größe der Wohnung muss für Sie und eventuell Ihre Familie angemessen sein.
Die Berechnung ist immer auf den Einzelfall bezogen.
Benötigte Unterlagen
Um einen Wohnberechtigungsscheins zu bekommen, müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Einkommenserklärungen einreichen.
Das Formular erhalten Sie direkt beim BürgerService im Kreishaus oder auch bei den örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen.
Besonderheiten
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lagd und Lemgo sind für ihre Wohnberechtigungsscheine selbst zuständig.
Für alle anderen Städte und Gemeinden ist der Kreis Lippe die zuständige Stelle.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit / Fristen / weiterer Ablauf
Wenn Sie persönlich den Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen dabei haben, wird der Antrag normalerweise sofort bearbeitet.
Bei Antragstellung per Post kann die Bearbeitung bis zu einer Woche dauern.
Rechtliche Grundlagen / Informationen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) Einkommensermittlungserlass des Landes NRW