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Elterngeld
Leistungsbeschreibung
Elterngeld erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig bzw. nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Das Elterngeld wird an nichtselbständig beschäftigte, selbständige und erwerbslose Eltern, sowie an Studierende und Auszubildende gezahlt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Es liegt grundsätzlich zwischen 300 € und 1.800 € monatlich. Wird während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, verringert sich das Elterngeld entsprechend. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Leistungsanspruch um jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind.
Familien mit zwei oder mehr Kindern können - abhängig vom Alter der Kinder - einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser Beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.
Neu ab dem 1. Juli 2015 – ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit 4 zusätzlichen ElterngeldPlus Monaten pro Elternteil unterstützt. In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende gefördert.
http://www.elterngeld-plus.de/ ,
https://www.mkffi.nrw/elterngeld-und-elternzeit und
www.bezirksregierung-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/familienleistungen/elterngeld
oder zum Elterngeldrechner: http://www.familien-wegweiser.de/.
Montag und Dienstag
Benötigte Unterlagen
Antragsunterlagen stehen Ihnen unter www.mkffi.nrw/antragstellung-elterngeld zur Verfügungen.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Unterlagen zum Antrag auf Elterngeld
Erforderlich sind:
- der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Elterngeldantrag im Original (mit Stand frühestens ab 01.07.2015)
- die Original-Geburtsbescheinigung Ihres Kindes mit dem Zusatz „Zur Beantragung von Elterngeld“
- eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), sofern Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, welches weder der Europäischen Union (EU) noch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört
Sofern Sie das Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, benötigen wir zusätzlich:
- bei nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit die Einkommensnachweise (alle Seiten der Gehaltsabrechnungen in Kopie) der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes (Vater) bzw. der letzten 12 Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bis zur Abgabe des Elterngeldantrages (Mutter)
- Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte legen bitte die Kopie Ihres Einkommensteuerbescheides für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt vor. Sofern auch eine nichtselbstständige Beschäftigung vorlag, legen Sie bitte auch Ihre Gehaltsabrechnungen aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt vor
- nachgeburtliche Mutterschaftsgeldbescheinigung von der Krankenkasse (bei Beamtinnen Nachweis über die Dauer der Mutterschutzfrist des Dienstherrn)
- Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung seit Beginn der Mutterschutzfrist)
- ggf. Nachweis über erhaltene Einkommensersatzleistungen
Eventuell weitere benötigte Unterlagen werden im Beratungsgespräch
erörtert.