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Gymnasium
Leistungsbeschreibung
· vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert
· Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.
· Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase.
Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt:
- Deutsch
- Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)
- Mathematik
- Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
- Englisch
- Zweite , ggf. auch dritte Fremdsprache
- Kunst, Musik
- Religionslehre
- Sport
Fremdsprachen:
· Englisch wird erst ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt.
· Die Schule kann ab Klasse 5 außerdem eine andere moderne Fremdsprache oder Latein anbieten.
· Ab der Klasse 6 wird eine zweite Fremdsprache unterrichtet; dies kann eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein sein.
· In manchen Schulen besteht auch die Möglichkeit, bereits in Klasse 5 neben Englisch mit der zweiten Fremdsprache zu beginnen.
· Eine dritte Fremdsprache wird ab Klasse 8 zur Wahl gestellt.
Die Unterrichtsfächer (Pflichfächer) in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet und müssen bis zum Ende präsent sein.:
- dem sprachlich-literarisch-künstlerischen (Sprachen, Kunst, Musik, Literatur)
- dem gesellschaftswissenschaftlichen (Geschichte, Sozialwesen, Geographie, Philosophie, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Recht)
- dem mathematisch-naturwissenschaftlichtechnischen Bereich (Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik, Technik, Ernährungslehre)
è Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an.
è als neue Bausteine gibt es darüber hinaus die Projektkurse und Vertiefungsfächer
Schulverlauf:
1. Erprobungsstufe in Klasse 5-6 (direkte Versetzung)
2. Entscheidung durch Versetzungskonferenz am Ende der Klasse 6
3. Unterricht der Pflichtfächer in den Klassen 5-7 im Klassenverband
4. Fremdsprachen, Religion, Sport oder differenzierte Förderung auch in Gruppen aus Parallelklassen
5. Ab Klasse 8 zusätzlich Wahlpflichtunterricht (3. Fremdsprache oder bestimmte Fächerkombinationen als Schwerpunkte)
6. 10-12 (davon 5h für Defizite in den Kernfächern)Ergänzungsstunden in Sek.I zur differenzierten Förderung als fester Bestandteil
Abschlüsse
· mit Versetzung am Ende der 9. Klasse Erreichen der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs
· Erwerb des mittleres Schulabschlusses nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (Oberschulreife/Realschulabschluss)
· ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9 bzw. Klasse 10
- der schulische Teil der Fachhochschulreife nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11)
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) am Ende der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium) à Befähigung zum Hochschulstudium/berufl. Ausbildung
weitere Infos: