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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Wofür brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt den Umstand, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohneigentumsgesetzes baulich hinreichend, zum Beispiel durch Wände und Decke, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten, von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Zusätzlich muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Sie gilt zusammen mit dem Aufteilungsplan als Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneigentum und/oder Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Aufteilungsplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Die Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung vorzulegen.
Besonderheiten
Ansprechpartner:
Herbert Gorewoda
Zuständig für die Städte und Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Oerlinghausen
Stefan Müller
Zuständig für die Städte und Gemeinden Augustdorf, Barntrup, Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Leopoldshöhe, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen
Zuständig für die Städte und Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Oerlinghausen
Stefan Müller
Zuständig für die Städte und Gemeinden Augustdorf, Barntrup, Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Leopoldshöhe, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen