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Grundstücksteilung Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 8 Abs. 1 BauO NRW der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW oder den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften entsprechen.
Teilungen von Grundstücken sind zum Beispiel dann notwendig, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular/Negativzeugnis
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte im Original. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein und er ist zu beziehen über das Katasteramt des Kreises Lippe
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind
Die Antragsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung vorzulegen.
Besonderheiten
Ansprechpartner:
Herbert Gorewoda
Zuständig für die Städte und Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Oerlinghausen
Stefan Müller
Zuständig für die Städte und Gemeinden Augustdorf, Barntrup, Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Leopoldshöhe, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen
Zuständig für die Städte und Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Oerlinghausen
Stefan Müller
Zuständig für die Städte und Gemeinden Augustdorf, Barntrup, Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Leopoldshöhe, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen