Hier finden Sie Informationen zum Coronavirus in Lippe, zum Beispiel:
Sie haben den Verdacht, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben? Oder Sie wurden positiv auf das Coronavirus getestet? Oder Sie hatten Kontakt zu einer infizierten Person? Hier finden Sie weitere Informationen:
Eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW ist in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen: Die Freitestung aus der Quarantäne ist bereits ab dem 5. Tag der Quarantäne möglich. Haushaltsangehörige müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne.
Bitte beachten Sie: Sie erhalten keinen Quarantänebescheid, das positive Testergebnis reicht als Nachweis auch für den Arbeitgeber.
Mit einem positiven PCR-Testergebnis können Sie sich in der Apotheke ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen.
Wenn Sie positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und Ihre Handynummer bei der Teststelle oder ihrem Hausarzt hinterlegt haben, bekommen Sie eine SMS vom Gesundheitsamtdes Kreises Lippe. Die SMS ist ein zusätzliches Angebot an infizierte Personen, das die Registrierung des Falls beim Gesundheitsamt bestätigt. Bitte halten Sie sich unabhängig davon an die aktuellen Quarantäneregeln:
Informationen dazu, welche Corona-Regeln in NRW und damit in Lippe gelten, finden Sie auf folgenden Seiten:
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Lippe:
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ). Klicken Sie auf die jeweilige Überschrift, dann klappt sich der Inhalt mit den gewünschten Informationen auf.
Informationen zu aktuellen Regelungen in der Corona-Pandemie finden Sie grundsätzlich auch auf den Seiten des Landes NRW unter www.land.nrw/corona sowie auf den Seiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter www.mags.nrw/coronavirus.
Sie haben einen Fehler in den FAQs entdeckt? Senden Sie gern eine Mail an die Pressestelle und geben uns Bescheid!
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 105.035 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 291 weitere Fäl-le bekannt. 596 Personen sind verstorben. Seit dem 6. März 2020 wurden bisher 103.804 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 315,3 (Stand: 24. Mai 2022, Quelle: LZG).
Die Hospitalisierungsinzidenz für NRW ist auf der Seite des LZG NRW zu finden.
Das Dashboard mit den wichtigsten Kennzahlen und Grafiken zur Corona-Pandemie in Lippe finden Sie hier:
Hinweis zur Statistik der Coronazahlen: Der Kreis Lippe zählt in der Tabelle auch die übermittelten PoC-positiven Fälle zu den bestätigten Infektionen. Das LZG und RKI weisen nur die laborbestätigten Fälle aus. Daher ist die Zahl der bestätigten Infektionen in der Statistik des Kreises höher.
bestätigte Infektionen | Verstorbene | |
---|---|---|
Kreis Lippe gesamt | 105.035 | 594 |
Augustdorf | 4478 | 20 |
Bad Salzuflen | 15999 | 108 |
Barntrup | 2594 | 14 |
Blomberg | 4547 | 33 |
Detmold | 22337 | 108 |
Dörentrup | 1610 | 10 |
Extertal | 3274 | 20 |
Horn-Bad Meinberg | 4447 | 35 |
Kalletal | 4374 | 41 |
Lage | 11689 | 64 |
Lemgo | 11940 | 68 |
Leopoldshöhe | 5794 | 20 |
Lügde | 2097 | 8 |
Oerlinghausen | 4768 | 19 |
Schieder-Schwalenberg | 2162 | 17 |
Schlangen | 2925 | 9 |
Sie vermuten, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten? Dann gehen Sie bitte so vor:
Hinweis: Aktuell gilt für den Nachweis des Genesenenstatus nur ein positiver PCR-Test.
Informationen zur Lohnfortzahlung sowie Anträge bei Quarantäne oder bei einem Betreuungserfordernis finden Sie unter www.ifsg-online.de.
Sie wurden informiert, dass Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten?
Bei der Kontaktpersonenermittlung sind verschiedenen Faktoren wichtig, um den Kontakt zu der infizierten Person bewerten und beurteilen zu können. Dabei spielt zum Beispiel eine Rolle, wie lang und wie eng der Kontakt zu der infizierten Person war, ob der Kontakt draußen oder drinnen stattgefunden hat und welche Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Wenn bei der infizierten Person eine Virusvariante nachgewiesen wurde, kann sich das ebenfalls darauf auswirken, wie der Kontakt bewertet wird und ob die Kontaktperson in Quarantäne gesetzt werden muss.
Orientieren können Sie sich hierbei an den Empfehlungen des RKI: RKI: Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement.
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie nachweisen, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich an das Land NRW unter www.land.nrw/corona , dort finden Sie auch die aktuelle Coronaschutzverordnung mit den detaillierten Regelungen.
Ein Nachweis muss wie folgt erbracht werden:
Als Nachweis der Genesung reicht ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt. So kommen Sie an den Nachweis über Ihr positives Testergebnis:
Digitale Genesenennachweise können mit dem positiven PCR-Testergebnis in Apotheken ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu, aktuelle Hinweise sowie eine Übersicht, welche Apotheken einen Genesenennachweis ausstellen, finden Sie unter www.mein-apothekenmanager.de.
In folgenden Fällen wenden Sie sich für eine Testung bitte an einen Hausarzt - außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes erreichen Sie unter 116 117 einen Bereitschaftsdienst.
Hinweis: Am Wochenende ist eine PCR-Testung nur eingeschränkt möglich, bitte sondern Sie sich bestmöglich ab, bis Sie einen Termin vereinbaren können. Personen ohne Symptome können sich auch an Bürgerteststellen wenden.
Grundsätzlich ist der Test eine Kassenleistung und wird übernommen.
Freiwillige PCR-Tests sind hingegen kostenpflichtig. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Teststelle über die Kosten für einen freiwilligen PCR-Test.
Der Kreis Lippe hat am Langenbrücker Tor in Lemgo ein Testzentrum aufgebaut. Bitte beachten Sie: Testungen sind im Testzentrum nur nach Terminvergabe durch das Gesundheitsamt möglich! Das Gesundheitsamt meldet sich hierfür bei Ihnen. Ergänzend fahren weiterhin mobile Teams zu den Personen, bei denen ein Abstrich gemacht werden muss und die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Hinweis: Am Testzentrum in Lemgo finden keine Schnelltests statt! Die Übersicht der Teststellen, an denen Sie einen Schnelltest machen können, finden Sie hier: Der Corona-Test: Ich möchte einen Schnelltest machen.
Die Personen werden über den jeweiligen Termin im Testzentrum informiert.
An folgenden Teststellen in Lippe und den Nachbarkreisen können Sie einen freiwilligen PCR-Test machen lassen:
Hinweis: Achten Sie darauf, dass der PCR-Test im Labor ausgewertet wird (inklusive Ausweisung des CT-Werts), wenn Sie den PCR-Test zur Vorlage im Gesundheitsamt benötigen.
Personen, die positiv getestet waren und wieder gesund sind, können sich für eine Plasmaspende direkt beim Herz- und Diabeteszentrum Bad Oeynhausen melden. Telefon: 05731 97 24 00; Mail an den Coronablutspendedienst OWL
In einigen Bereichen müssen Sie einen negativen Schnelltest vorweisen, um Zutritt zu erhalten. Seit dem 15. November sind Antigen-Schnelltests wieder kostenlos. Nachfolgend finden Sie folgende Informationen:
Hinweis: Wer darf eine Schnelltest-/ Selbsttestbescheinigung ausstellen?
An folgenden Teststellen erhalten Sie nach dem Test eine Bescheinigung über das Ergebnis. Eine Übersicht weiterer Teststellen finden Sie auch unter www.testen-in-nrw.de sowie auf der Website des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. Bitte beachten Sie: Für einen Schnelltest müssen Sie einen Testtermin bei der Teststelle vereinbaren. Alle Angaben zu den Teststellen und Öffnungszeiten sind ohne Gewähr und dienen zur Orientierung, bitte informieren Sie sich vorab direkt bei der jeweiligen Teststelle.
Augustdorf
Bad Salzuflen
Barntrup
Blomberg
Detmold
Dörentrup
Extertal
Horn-Bad Meinberg
Kalletal
Lage
Lemgo
Leopoldshöhe
Lügde
Oerlinghausen
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Bei Reisen ins Ausland:
Hinweis: Bitte kommen Sie nicht zum Bürgerservice der Kreisverwaltung, dort kann kein Test durchgeführt oder ein Stempel gegeben werden.
Zum Thema Beschäftigtentestungen finden Arbeitgeber und Unternehmen weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Beschäftigtentestungen dürfen laut Rechtsgrundlage ausschließlich für Beschäftigte angeboten werden.
Bitte beachten Sie: Eine Testung von Besuchern (z.B. von Museen oder Fitnessstudios) ist bei Beschäftigtentestungen nicht möglich.
Durch die neuen gesetzlichen Regelungen ist es zu einer erheblichen Zunahme der Nachfrage von Bürgertestungen gekommen. Die geöffneten Teststellen erhöhen derzeit wieder die vorhandenen Kapazitäten und auch vorherige Anbieter planen, wieder einzusteigen. Wenn darüber hinaus noch Bedarf besteht, werden die Anträge weiterer Teststellen überprüft. Anträge können an diese Mailadresse gestellt werden.
Unternehmen und Organisationen müssen als Anbieter von Bürgertestungen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen gegenüber dem Gesundheitsamt versichern, dass sie die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen. Wenn der Auftrag vom Gesundheitsamt erteilt wird, können sie umgehend mit dem Angebot von Bürgertestungen beginnen.
Anbieter können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen als auch weitere Anbieter (z.B. Drogerien) sein, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren.
Die Abrechnung der Kosten der Tests und der Testdurchführung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kosten trägt der Bund.
Die Corona-Teststrukturverordnung mit den entsprechenden Regelungen sowie die Mindeststandards für Teststellen (Anlage 1 zur Corona-Teststrukturverordnung) finden Sie auf der Seite des NRW-Gesundheitsamts unter www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.
Hinweis: Der Kreis Lippe bietet keine Schulungen von Mitarbeitern zur Durchführung von Schnelltests an. Online-Schulungen werden zum Beispiel durch die Dekra oder die Johanniter angeboten.
Das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Quarantäne in der Quarantäneverordnung. Demnach müssen Sie sich in bestimmten Fällen eigenverantwortlich in Isolation und Quarantäne begeben.
Sie erhalten keinen Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt. Als Nachweis für die Quarantäne zählt ihr positives bzw. negatives Ergebnis, das Sie von der Teststelle, dem Hausarzt oder dem Labor bekommen haben. Haushaltsangehörige müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne.
Weitere Informationen zur Quarantäne finden Sie auch unter www.land.nrw/corona sowie unter www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene.
Zur Lohnfortzahlung bei Quarantäne (auch, wenn Sie z.B. ein Kind betreuen müssen, das in Quarantäne ist), informieren Sie sich unter www.ifsg-online.de.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:
Die Dauer der Quarantäne kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gelten folgende Regelungen:
Sie wurden positiv getestet: 10 Tage Quarantäne
Haushaltsangehörige des positiven Falls: Müssen nicht mehr in Quarantäne
Weitere Kontaktpersonen des positiven Falls: Keine Quarantäne
Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalles ist der LWL unter der Telefonnummer 0800 9336397 Ansprechpartner. Informationen und Anträge gibt es ebenfalls unter www.ifsg-online.de.
Bitte beachten: Keine Lohnfortzahlung für ungeimpfte Arbeitnehmer! Wenn Sie ungeimpft sind und in Quarantäne sind, gibt es seit dem 11. Oktober keine Lohnfortzahlung mehr. Ausnahmen gibt es für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Sie können die Quarantäne durch eine Freitestung verkürzen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Freitestung für Personen, die positiv getestet wurden:
Wer sich wegen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksstörung) testen lässt, muss automatisch in Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt (siehe Quarantäne-Verordnung NRW, zu finden unter www.land.nrw/corona).
Sobald das Testergebnis vorliegt, gehen Sie so vor:
Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalles ist der LWL unter 0800 9336397 Ansprechpartner, Informationen und Anträge gibt es ebenfalls unter www.ifsg-online.de.
Ab 11. Oktober läuft die Lohnfortzahlung in der Quarantäne für ungeimpfte Arbeitnehmer aus (mit Ausnahme der Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können). Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalles ist der LWL unter der Telefonnummer 0800 9336397 Ansprechpartner, Informationen und Anträge gibt es unter www.ifsg-online.de.
Das Land regelt die Quarantäne an Schulen und Kitas in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Diese ist unter www.land.nrw/corona zu finden. Nachfolgend finden Sie ebenfalls einen Überblick zu den neuen Regelungen.
Hier finden Sie Informationen zu Fragen rund um Kinderkranktage und Verdienstausfälle aufgrund von Kinderbetreuung unter Mein Kind ist krank - Fragen rund um Kinderbetreuung und Kinderkranktage.
Allgemeine Informationen zu aktuellen Corona-Regelungen im Schulbetrieb bzw. in der Kindertagesbetreuung finden Sie hier:
Weitere Informationen zur Quarantäne finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Länder als Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet eingestuft sind:
Wer aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet einreist, muss sich vor seiner Ankunft in Deutschland unterwww.einreiseanmeldung.deanmelden.
Alle Regelungen rund um Reiserückkehr regelt die Corona-Einreiseverordnung des Bundes. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Quarantänepflicht und zur Nachweispflicht.
Wenn Sie verreisen wollen und Informationen benötigen, welche Regelungen in Ihrem Urlaubsland gelten, informieren Sie sich bitte auf derInternetseite des Auswärtigen Amts.
Auf der Seite des LWL erhalten Sie viele Antworten auf Ihre Fragen, unter anderem:
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auch unter ifsg-online.de.
Nach aktuellem Stand soll die Zahl der Kinderkranktage erhöht werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wann Sie Anspruch auf (weitere) Kinderkranktage haben, welche Bescheinigungen erforderlich sind und wie hoch das Kinderkrankengeld ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber - diese können Ihnen beantworten, wie die Abrechnung des Kinderkrankengelds erfolgt und was sie dafür benötigen.
Corona-Hotlines:
Medizinische und psychologische Beratung:
Allgemeine Informationen zum Coronavirus und zur aktuellen Lage der Pandemie
Zu den Entwicklungen zum Coronavirus und der aktuellen Lage in Lippe wendet sich Landrat Dr. Axel Lehmann regelmäßig auch in Videobotschaften an die Menschen in Lippe:
Alle Videos finden Sie auch auf unseren Social-Media-Seiten:
Informationen zum Coronavirus sind auch in mehreren Sprachen verfügbar. Die mehrsprachigen Informationen sind auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu finden. Außerdem hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung allgemeine Informationen zum Coronavirus in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt - diese finden Sie hier.
Weitere mehrsprachige Informationen zum Coronavirus gibt es auf www.handbookgermany.de, einer von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration geförderten Informationsplattform.
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Lippe (KI) stellt ebenfalls mehrsprachige Informationen zu Corona bereit, unter anderem auch Audiodateien für Personen aus Bulgarien und Rumänien.
Auch das Land NRW hat die wichtigsten Informationen in mehrere Sprachen übersetzt.
Informationen über die Corona-Warn-App in 21 Sprachen
Unter www.integrationsbeauftragte.de/corona-warn-app informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Corona-App in 21 Sprachen. Die App wird in absehbarer Zeit in weiteren Sprachen abrufbar sein.
Alle wichtigen Informationen zum Corona-Virus barrierefrei erklärt: Das NRW-Gesundheitsministerium bietet wichtige Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache an.
Wissen über Corona in Leichter Sprache gibt es auch auf dieser Seite: www.zusammengegencorona.de/leichtesprache.