Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 9.781 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 57 weitere Infektionen bekannt. 8.822 Personen sind wieder genesen. 205 Personen sind verstorben. Ein 87-Jähriger, der das Coronavirus in sich getragen hat, ist im Klinikum Lippe verstorben. Aktuell sind 754 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden bisher 41.299 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 123,7 (Stand: Sonntag, 17. Januar 2021).
Erweiterte Schutzmaßnahmen laufen am Montag, 11. Januar 2021, 0 Uhr, überwiegend aus – es gilt die Coronaschutzverordnung NRW. Zur Presseinformation
Informationen zu Coronafällen in Einrichtungen finden Sie unter "Coronafälle in Einrichtungen."
An einigen Orten gilt im Kreis Lippe eine Mund-Nasenschutz-Pflicht. Diese wurde bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Aktuelle Hinweise zur Quarantäne-Pflicht finden Sie hier
Aktuelle Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus und zum aktuellen Stand in Lippe finden Sie ab sofort hier:
Sie vermuten, Kontaktperson zu jemandem zu sein, der positiv auf das neue Coronavirus getestet wurde? Nutzen Sie gern folgendes Kontaktformular:
Der Kreis Lippe pflegt ein Dashboard, in dem die wichtigsten Kennzahlen und Grafiken zur Corona-Pandemie in Lippe in einer Übersichtsseite zusammengefasst und aktualisiert werden. Dort finden Sie auch die tagesaktuellen Zahlen für den Kreis Lippe und für die Städte und Gemeinden grafisch aufbereitet:
Hier finden Sie die Zahlen für die Städte und Gemeinden tabellarisch aufbereitet (Stand: 16.01.2021):
bestätigte Infektionen | wieder genesen | Tote | |
---|---|---|---|
Kreis Lippe gesamt | 9.781 | 8.822 | 205 |
Augustdorf | 474 | 431 | 6 |
Bad Salzuflen | 1729 | 1532 | 51 |
Barntrup | 188 | 173 | 4 |
Blomberg | 614 | 590 | 18 |
Detmold | 2017 | 1801 | 27 |
Dörentrup | 116 | 105 | 3 |
Extertal | 159 | 148 | 4 |
Horn-Bad Meinberg | 547 | 527 | 10 |
Kalletal | 299 | 266 | 9 |
Lage | 1245 | 1132 | 20 |
Lemgo | 1189 | 1029 | 26 |
Leopoldshöhe | 389 | 373 | 7 |
Lügde | 122 | 98 | 5 |
Oerlinghausen | 346 | 313 | 7 |
Schieder-Schwalenberg | 216 | 183 | 5 |
Schlangen | 131 | 121 | 3 |
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Die Maskenpflicht gilt in den ausgewiesenen Straßenzügen grundsätzlich werktags (Montag bis Samstag, außer Feiertage) zwischen 6 und 20 Uhr. Sofern die Uhrzeit in den einzelnen Städten und Gemeinden abweicht, ist dies in der Auflistung deutlich gemacht. In den genannten Bereichen gilt die Maskenpflicht grundsätzlich für alle Personen, die sich dort aufhalten.
Ausnahmen von der Maskenpflicht: Ausnahmen gelten für Personen in und auf Fahrzeugen sowie auch Rad- oder Rollerfahrende, Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können – dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Alltagsmaske kann in den genannten Bereichen in Ausnahmefällen vorübergehend abgelegt werden. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel eine notwendige ärztliche Behandlung, die Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen sowie die notwendige Einnahme von Speisen und Getränken.
Hier eine Übersicht der Bereiche in den Städten und Gemeinden im Kreis Lippe, in denen eine Alltagsmaske getragen werden muss:
Straßen:
Bereich Pivitsheider Straße von Einmündung Stukenbrocker Straße bis zum Kreisverkehr mit angrenzenden Parkflächen
Rosenstraße mit angrenzenden Parkflächen
Sonstiges:
Parkplatz der Baptisten Brüdergemeinde an der Haustenbecker Straße
Parkplatz der Evangeliums Christen Gemeinde am Imkerweg
Parkplatz der Ev. Freikirche an der Pivitsheider Straße
Parkplatz Freizeitgelände Schlingsbruch
Parkplätze am Schlingweg
Parkplatz unterhalb der Realschule am Rodelberg
Parkplatz WINEO-Arena am Inselweg
Straßen:
Am Herforder Tor
Am Markt
Am Schliepsteiner Tor
Bleichstraße
Dammstraße
Im Ort
Lange Straße
Millaupromenade
Obere Mühlenstraße
Osterstraße
Parkstraße
Steege
Untere Mühlenstraße
Wenkenstraße
Parkplätze:
Bahnhof (Bahnhofstraße 41)
Martin-Luther-Straße (Martin-Luther-Straße 2)
Mauerstraßen (Mauerstraße)
Riestestraße (Riestestraße)
Roseneck (Sophienstraße)
Vitasol I (Extersche Straße)
Vitasol II (Forsthausweg)
Straßen:
Begastraße
Krumme Weide
Markt Schötmar
Schloßstraße, ab Am alten Teich bis Heldmanstraße
Schülerstraße
Parkplätze:
Parkplatz am Schloß (Heldmanstraße 6-9)
Pfarrkamp (Pfarrkamp 6)
Ladestraße (Ladestraße 1)
Montessoriweg (Montessoriweg 2)
Vehrlingstraße (ggü. Vehrlingstraße 7)
Straßen:
Am Bahnhof
Am Markt
Bahnhofstraße
Busbahnhof Holstenkamp
Busbahnhof Bahnhofstraße
Hamelner Straße 1 bis 8
Mittelstraße
Schloßstraße
keine Maskenpflicht
Straßen:
Bruchstraße (Marktplatz – Paulinenstraße)
Exterstraße
Krumme Straße
Lange Straße (Hasselter Platz – Hornsches Tor)
Rosental
MarktplatzSchülerstraße
Unter der Wehme
keine Maskenpflicht
Straßen:
Breslauer Straße
Bruchweg
an allen Bushaltestellen auf dem Gebiet der Gemeinde Extertal
Mittelstraße
Heidelbecker Straße (Kreuzung bis Einmündung Dietrich-Bonhoeffer-Straße)
Straßen:
Kitas: 100 m vor dem Zugang (Mo. – Fr. 7 – 16:30Uhr )
Am Müllerberg
Am Waldstadion
Gebrüder-Künnemeyer-Straße
Golfweg
Karlsbader Straße
Karolinenweg
Molkenberg
Südholzweg
Silbergrund
Straßen:
Lemgoer Straße Haus Nr. 1 – 34
Rintelner Straße Haus-Nr. 1 – 23
Am Drawen Hof (einschließlich Parkplatz)
Bergstraße
Friedrichstraße zwischen Einmündung Lange Straße und Einmündung Rhienstraße
Gerichtstraße zwischen Marktplatz und Einmündung Hellmeyerstraße
Lange Straße zwischen Einmündung Friedrich-Petri-Straße/Stauffenbergstraße und Einmündung Friedrichstraße/Bruchstraße
Meierstraße
Clara-Ernst-Platz
Marktplatz
Parkplatz Am Drawen Hof
sowie auf allen Parkplätzen und Parkhäusern, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs von Institutionen, Einrichtungen oder Gewerbetreibenden (z.B. Friedhöfe, Schulen, Kindergärten, Kirchen etc. ) zugänglich sind
Täglich in der Zeit von 07:00 bis 21:00 Uhr:
Außenflächen der Phoenix Contact Arena nebst Parkplätzen und Freiflächen sowie auf den der Arena gegenüberliegenden Flurstücken auf der anderen Seite der Bunsenstraße
Wiese hinter der Phoenix Contact Arena (siehe Karte in der Anlage zum Kreisblatt Nr. 125)
Außenfläche des Hanse-Berufskollegs
Außenflächen des Handwerksbildungszentrums
Bunsenstraße ab Kreuzung Liebigstraße bis Ende des Grundstückes des Handwerksbildungszentrums
Fuß-Radwegeverbindung von der Bunsenstraße zum Hornschen Weg, beginnend an der Bunsenstraße bis Ende des Parkplatzgrundstücks
Johannes-Schuchen-Straße bis zur Lemgoer Straße
Krügerkamp beginnend mit dem Lüttfeld Berufskolleg, dem Bürgermeister-Wilmbusse-Platz nebst Grünflächen und des vorgelagerten Gehweges der Kreuzung Lemgoer Straße/ Braker Weg
Eine Karte mit den betroffenen Bereichen ist in der Anlage des Kreisblatts Nr. 125 enthalten. Die zeichnerische Darstellung der Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, hat in ihrer Gültigkeit Vorrang vor der textlichen Beschreibung.
keine Maskenpflicht
keine Maskenpflicht
Straßen:
Hauptstraße von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 86
Rathausstraße (von der Einmündung Zeppelinstraße bis zur Einmündung Hauptstraße)
Rathausplatz
Plätze:
Parkplatz Amtsgarten
Parkplatz Marktplatz
Parkplatz Marienstraße (Kohlplatz)
Parkplatz Archäologischen Freilichtmuseum am Triftweg
Albrecht-Ober-Platz
Bahnhofstraße von der Einmündung B66 bis zur Einmündung Jahnstraße
Karlsplatz
Bachstraße von der Hausnummer 40 bis zu der Einmündung Brückenweg
Dalbker Straße von der Hausnummer 65 bis zu der Hausnummer 84 A
keine Maskenpflicht
Straßen:
Montag - Freitag, jeweils von 6 bis 18 Uhr
Alte-Rothe-Straße 19 Parkplatz „Kita Alte-Rothe“ und Zuwegung zur Kindertagesstätte (auch Zuwegung von der Schützenstraße)
Badstraße Parkplatz „Sportplatz Am Rennekamp“ einschließlich Zuwegung zur „Kita Regenbogen“
Gartenstraße 12 Parkplatz „Kita Gartenstraße“ einschließlich Zuwegung zur Kita (auch von und zur Kohlstädter Str.)
Lindenstraße 83 c Parkplatz „Kita Arche Noah“ einschließlich Zuwegung zur Kita
Rosenstraße 11 – 13 einschließlich Bushaltestelle Bürgerhaus und Parkplatz vor der Musikschule
Straßen:
Montag - Freitag, jeweils von 6 bis 18 Uhr
Zur Kammersenne Parkplatz „Zur Kammersenne“ einschließlich Zuwegung zur „Sternschnuppe“
Zuwegung zum Jugendtreff
Bitte beachten Sie: Hier geben wir lediglich einen kurzen, beispielhaften Überblick, welche Maßnahmen das Land NRW in der Coronaschutzverordnung festgelegt hat.
Weitere Informationen über die in NRW geltenden Maßnahmen finden Sie unter www.land.nrw/corona, dort finden Sie auch die Coronaschutzverordnung, in der die Regeln festgelegt sind.
Für Fragen dazu, wie die Maßnahmen ganz konkret bei Ihnen vor Ort umgesetzt werden, wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Überprüfung liegt bei den Ordnungsbehörden und der Polizei. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.
In bestimmten Fällen kann der Mindestabstand (1,5 Meter zu anderen Personen) unterschritten werden. Dies gilt zum Beispiel,
Der angekündigte Bewegungsradius von 15 Kilometern bei einer Inzidenz von über 200 ist derzeit nicht in der Coronaschutzverordnung enthalten. Der Bewegungsradius kann aber angeordnet werden, wenn ein Kreis oder eine Stadt den 7-Tages-Inzidenzwert von 200 überschreitet. Die Kreise und Städte, für die aktuell der eingeschränkte Bewegungsradius gilt, sind in der Coronaregionalverordnung des Landes (zu finden unter www.land.nrw/corona) festgelegt. Der Kreis Lippe ist aktuell nicht davon betroffen.
Sie möchten in einen Kreis oder in eine Stadt einreisen, für die der Bewegungsradius von höchstens 15 Kilometern gilt? Dann beachten Sie bitte: Sie dürfen nur in die betroffenen Gebiete „einreisen“, wenn ihr eigener Wohnort nicht mehr als 15 Kilometer vom Ziel in dem betroffenen Gebiet entfernt ist.
Ausnahmen sind erlaubt in folgenden Fällen:
Gottesdienste:
Auch Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen sich (laut Verordnung des Landes) an den Regelungen der Coronaschutzverordnung orientieren.
Weitere Veranstaltungen und Versammlungen:
Zulässig sind:
Die behördliche Zulassung setzt bei mehr als 100 Teilnehmern ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept voraus. Gemeinsames Singen der Teilnehmer ist untersagt!
Im privaten Raum (eigene Wohnung einschließlich Nebengebäuden, Garten und Grundstück) wird eine entsprechende Beachtung der Regelungen dieser Verordnung dringend empfohlen. Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.
Bei Fragen von Veranstaltern von Messen und Ausstellungen: Mail an die Gewerbeaufsicht Kreis Lippe.
Der Betrieb von
Weitere Hinweise:
Wenn Sie ein Hygienekonzept vorlegen wollen/müssen, wenden Sie sich an die Hotline unter 05231/62-1100. Bitte reichen Sie das Hygienekonzept frühzeitig ein.
Für allgemeine Fragen zum Coronavirus erreichen Sie das Bürgertelefon der Kreisverwaltung unter 05231/ 62-1100.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter der Rufnummer 0211 / 9119 1001 ein „Bürgertelefon Coronavirus“ eingerichtet, bei dem Fragen beantwortet werden. Das MAGS stellt unter www.mags.nrw/coronavirus ebenfalls Informationen bereit.
Zur Risikogruppe gehören:
Das sollten Personen mit einem höheren Risiko beachten?
Aktuelle Meldungen zur Lage im Kreis Lippe veröffentlichen wir auf dieser Seite (zu erreichen unter www.kreis-lippe.de/corona). Hier gelangen Sie direkt zu den aktuellen Meldungen: Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Lippe.
Aktuelle Informationen zur Lage in NRW, Deutschland und der Welt: Aktuelle Fallzahlen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Robert Koch-Instituts.
Hinweis: Wie entstehen die Zahlen?
Die Zahlen für Lippe entstehen auf Basis von Meldungen durch (Haus-) Ärzte und das Klinikum an das Gesundheitsamt sowie durch Tests, die das Gesundheitsamt angeordnet hat. Die Zahlen der Genesenen, Infizierten und Toten sind für Gesamt-Lippe. Die Abstrichzahlen auf der Webseite vom Kreis beziehen sich nur auf das Diagnostikzentrum, die Zahlen aus Klinikum und von Hausärzten werden nicht beim Gesundheitsamt erfasst.
Beachten Sie folgende Hinweise zur Händehygiene:
Was es zur Husten- und Niesetikette zu beachten gilt:
Tipps für regelmäßiges Lüften:
Eine Übersicht mit Hausärzten, die vor Ort testen, finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes erreichen Sie unter 116 117 einen Bereitschaftsdienst.
Grundsätzlich ist der Test eine Kassenleistung und wird übernommen. Ausnahmen hiervon: Werden Tests freiwillig durchgeführt oder sind nicht verpflichtend, werden die Kosten nicht übernommen. Eventuell können sie im Anschluss eingereicht werden. Freiwillige Tests, zum Beispiel bei einer Urlaubsreise: Diese sind eine sogenannte IGEL-Leistung und müssen selbst gezahlt werden. Die Kosten betragen etwa 160 Euro - die Preise können allerdings variieren.
Freiwillige Tests können durch Ärzte, die Abstriche machen, durchgeführt werden, nicht am Diagnostikzentrum. Ärzte, die Tests durchführen, finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Sie können sich unter der 116 117 melden. Der Test muss dann als private Leistung selbst gezahlt werden.
Sensible Systeme sind laut Testschema: Feuerwehr, Polizei, Medizin, Pflege, Einzelhandel, Versorgungsbetriebe
Personen aus diesen Bereichen werden getestet, wenn:
Wenn sie Kontaktperson zweiten oder dritten Grades sind, werden sie erst bei Symptomen getestet.
Wann Personen aus dem Bereich Pflege noch arbeiten dürfen, ist immer eine individuelle Entscheidung. Diese wird durch die Hausleitung/ Pflegedienstleitung individuell abgestimmt.
Präventive Tests für Kitas und Schulen können mit Bescheinigung des Arbeitgebers beim Hausarzt gemacht werden.
Antigentests/Schnelltests werden in Pflegeeinrichtungen durchgeführt, die Einrichtungen erstellen dafür selbst Konzepte.
Das Gesundheitsamt ist dafür nicht der richtige Ansprechpartner. Die jeweiligen Einrichtungen können sich an die Heimaufsicht beim Kreis Lippe als WTG-Behörde wenden.
Falls Sie Patient oder Bewohner einer Einrichtung sind und Fragen haben: Wenden Sie sich bitte an Ihre Einrichtung.
Hausärzte können Antigentests durchführen, bitte wenden Sie sich hierzu an ihn.
Der Kreis Lippe hat zudem am Langenbrücker Tor in Lemgo erneut ein Testzentrum aufgebaut. Bitte beachten Sie: Spontane Besuche während fester Öffnungszeiten sind im Testzentrum nicht möglich, denn im Zentrum werden ausschließlich Kontaktpersonen von bestätigten Coronafällen getestet! Ergänzend fahren weiterhin mobile Teams zu den Personen, bei denen ein Abstrich gemacht werden muss und die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Hinweis: Am Testzentrum in Lemgo finden keine Antigentests statt!
Die Personen werden über den jeweiligen Termin im Testzentrum informiert.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 20. Oktober.
Sie haben vom Gesundheitsamt einen Termin für einen Abstrich im Testzentrum erhalten? So kommen Sie zum Testzentrum am Langenbrücker Tor in Lemgo:
Personen, die positiv getestet waren und wieder gesund sind, können sich für eine Plasmaspende direkt beim Herz- und Diabeteszentrum Bad Oeynhausen melden. Tel.: 05731/972400; Mail an den Coronablutspendedienst OWL
Es erhalten folgende Personen eine Rückmeldung auf das Testergebnis:
Das Gesundheitsamt informiert nur über die Testergebnisse, die auch vom Gesundheitsamt über mobile Teams gemacht wurden. Alle anderen Ergebnisse gibt es vom Hausarzt.
Zum Ablauf: Die abgenommenen Proben werden täglich zum prüfenden Labor gebracht. Jeder an die Gesundheitsaufsicht übermittelte Befund wird von den Kollegen überprüft. Erst nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Anruf. Dies kann mehrere Tage bis nach Abstrich dauern.
Hatten Sie keinen Kontakt zu einer infizierten Person und waren nicht im Risikogebiet/ Ausland, sondern haben nur Symptome, erhalten Sie bei negativem Ergebnis keinen Anruf vom Gesundheitsamt.
Leider ist es den Mitarbeitern aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung nicht immer möglich, die beiden Ergebnisse so zu koordinieren, dass die Ergebnismitteilung zeitgleich erfolgt.
Um weitere Infektionen mit COVID-19 zu vermeiden, ist die Quarantäne infizierter Menschen und deren Kontaktpersonen ein wirksames Mittel. Nur hierdurch kann aktuell verhindert werden, dass sich keine weiteren Personen anstecken. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Quarantäneverordnung mit neuen Regelungen erarbeitet: Danach müssen sich auch in Lippe die Menschen nach einem Test eigenverantwortlich in Quarantäne begeben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Wer sich bei einem Arzt wegen coronatypischer Krankheitssymptome (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- und/ oder Geschmacksstörungen, Kurzatmigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, ergänzend Magen-Darm-Störungen, unklare Hautausschläge) oder wegen eines positiven Coronaschnelltests mittels PCR-Test auf Corona testen lässt, muss sich nach der Quarantändeverordnung des Landes NRW mindestens bis zum Erhalt des Testergebnisses eigenverantwortlich in Quarantäne begeben. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden, sofern der Getestete keine enge Kontaktperson zu einer infizierten Person gewesen ist und es sich damit nach Beurteilung durch das Gesundheitsamt nicht um eine Kontaktperson der Kategorie 1 handelt. Sollte dies der Fall gewesen sein, gilt die Quarantäne weiter.
Generell gilt: Ist das Ergebnis positiv, gilt automatisch die Quarantänepflicht für die getestete Person und alle Haushaltsangehörigen. Ein gesonderter Quarantänebscheid wird in diesen Fällen nicht mehr ausgestellt.
Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes.
Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalles ist der LWL unter der Telefonnummer 0800 9336397 erster Ansprechpartner. Informationen gibt es ebenfalls unter www.ifsg-online.de.
Die Dauer der Quarantäne kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gelten folgende Regelungen:
Sie wurden positiv getestet:
Sie wurden negativ getestet:
Haushaltsangehörige des positiven Falls:
Kontaktpersonen, die keine Haushaltsangehörigen sind:
Verkürzung der Quarantänepflicht:
Laut neuer Quarantäne-Verordnung des Landes NRW (zu finden unter www.land.nrw/corona) können sich Kontaktpersonen/ Haushaltsangehörige nach dem 10. Tag von der Quarantäne befreien lassen, wenn sie keine Symptome haben und ein negatives Testergebnis vorliegt.
Sofern in besonderen Situationen (z.B. akut notwendiger Arztbesuch) die Quarantäne unterbrochen werden muss, ist hierfür die Zustimmung der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich. Die Quarantäne-Pflicht gilt nur dann nicht, wenn ein Verlassen der Wohnung zum Schutz von Leib und Leben zwingend erforderlich ist, wie bei einem Hausbrand, bei einem akuten medizinischen Notfall oder einer wesentlichen Verschlechterung der Corona-Symptomatik. In diesen Fällen sollte der ärztliche Notdienst unter der 116117 oder der Rettungsdienst unter der 112 umgehend benachrichtigt werden.
Für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten Sonderregelungen beim Thema Quarantäne. Diese sind in separaten Verordnungen niedergeschrieben.
Zu den aktuellen Bestimmungen zur Quarantänepflicht ist auch ein Hinweisschreiben des Gesundheitsamts mit Erläuterungen zur Quarantäneverordnung NRW an die Hausärzte in Lippe verteilt worden. Dieses Hinweisschreiben finden Sie auch hier:
Wenn Sie vermuten, Kontaktperson zu jemandem gewesen zu sein, der positiv auf das neue Coronavirus getestet worden ist? Gern können Sie folgendes Kontaktformular nutzen, um dem Gesundheitsamt die wichtigsten Eckdaten mitzuteilen:
Ansonsten gilt: Das Gesundheitsamt meldet sich bei Ihnen telefonisch. Sollten Sie in einem Zeitraum von drei bis vier Tagen noch keinen Anruf erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Hotline unter 05231/62-1100.
Vorher können Sie folgende Dinge bereits ermitteln:
Wann war der Kontakt?
Wie lange/intensiv war der Kontakt?
Zu welchem Anlass war der Kontakt?
Halten Sie bei einem Anruf außerdem folgende Daten bereit:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mail-Adresse, Datum des Kontakts, Name und Wohnort des positiven Falls, Art des Kontakts (z.B. Spaziergang, Feier etc.)
Empfehlung: Reduzieren Sie Ihre Kontakte. Die endgültige Quarantäneanordnung und die dazugehörige Bescheinigung erfolgt erst durch das Gesundheitsamt.
Hinweis: Das Gesundheitsamt Lippe kann nur Kontaktpersonen bearbeiten, die ihren Wohnsitz im Kreis Lippe haben. Wenn Sie in einem anderen Kreis wohnen, wenden Sie sich bitte an das dortige Gesundheitsamt.
Kategorie 1:
Kontaktpersonen der Kategorie 1 werden durch das Gesundheitsamt kontaktiert und erhalten eine Quarantäneanordnung.
Kategorie 2:
Kontaktpersonen der Kategorie 2 werden nicht durch Gesundheitsamt kontaktiert. Liegen keine Symptome vor, wird auch kein Test vorgenommen und keine Quarantäne angeordnet
Wenn Sie nach drei bis vier Tagen noch keine Meldung durch das Gesundheitsamt erhalten haben, aber vermuten, eine Kontaktperson zu sein, nutzen Sie unser Kontaktformular zur Meldung als Kontaktperson:
Hier finden Sie häufige Fragen rund um die medizinische/ pflegerische Versorgung:
Therapeutische Berufsausübungen (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie) bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
Diverse Verbände geben aktualisierte Auskünfte über das Verhalten im Quarantäne-Fall einer Praxis, die Beantragung von Kurzarbeitergeld, Zusagen wirtschaftlicher Hilfen durch die Bundesregierung, Aushangmaterialien etc.
Eine Schließung durch das Gesundheitsamt ist nicht möglich. Die Schließung von Praxen obliegt grundsätzlich den Städten und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden, da sämtliche Verordnungen, Erlasse und Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergangen sind und danach die Ordnungsbehörden zuständig sind.
Der Kreis Lippe kann keine Desinfektionsmittel bereit stellen.
Bei Neuaufnahmen in Pflegeeinrichtungen gilt Folgendes:
Wenn ein Test gemacht werden soll, halten Sie bitte folgende Daten beim Anruf bereit:
Von der betroffenen Person:
Von dem aufnehmenden Heim/der Einrichtung:
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Corona-Situation in Bildungseinrichtungen sowie in Schulen und Kitas:
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes:
In den Jahrgangstufen 1 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
Ab 11. Januar wird für Kinder der Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung angeboten. Auch Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben die Möglichkeit der Notbetreuung.
Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule, um die dortige Regelung zu klären!
Allgemeinverfügung Schulen des Kreises Lippe zum 13. Januar 2021 aufgehoben:
Die Allgemeinverfügung des Kreises Lippe, die unter anderem eine Maskenpflicht im Umkreis von 150 Metern um Schulen vorsah, wird zum 13. Januar aufgehoben. Damit wird auf die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW reagiert, die zum 11. Januar in Kraft getreten ist. Die entsprechende Aufhebung der Allgemeinverfügung ist im Kreisblatt Nr. 4 vom 12. Januar 2021 zu finden:
Unterricht in öffentlichen Schulen ist nicht möglich. Eine darüber hinaus gehende Nutzung von Schulgebäuden ist ebenfalls untersagt.
Hygienepläne werden von den Schulen erstellt, das Land unterstützt bei der Umsetzung/Erstellung. Ausstattung liegt bei den Trägern.
Weitere Informationen unter www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html.
Der Nachweis einer Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit ist bei Quarantäne nicht gesondert zu erbringen, die Fortzahlung der Besoldung oder des Gehalts ist gesichert.
Bei Schulschließungen: Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.
Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte. In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.
Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.
Die Eltern sind verpflichtet, für die Betreuung zu sorgen, über Überstunden, Urlaub, unbezahlten Urlaub oder individuelle Regelungen. Kinder sollten nicht zu Großeltern gegeben werden (siehe Risikogruppen).
Für die Betreuung von Kindern in Wohngruppen sind die jeweiligen Wohngruppen verantwortlich.
Hier gelten die Regelungen der jeweiligen Schule/Betrieb. Bei Fragen zum medizinischen Vorgehen wenden Sie sich an das jeweilige Gesundheitsamt Ihres Wohnorts.
Ab dem 11. Januar 2021 gelten folgenden Regelungen für Kitas:
Weitere Fragen werden ausführlich auf den Seiten des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) beantwortet, hier gelangen Sie zur Webseite des MKFFI NRW.
Auf der Seite des LWL erhalten Sie viele Antworten auf Ihre Fragen, unter anderem:
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auch unter ifsg-online.de.
Nach aktuellem Stand soll die Zahl der Kinderkranktage erhöht werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wann Sie Anspruch auf (weitere) Kinderkranktage haben, welche Bescheinigungen erforderlich sind und wie hoch das Kinderkrankengeld ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber - diese können Ihnen beantworten, wie die Abrechnung des Kinderkrankengelds erfolgt und was sie dafür benötigen.
Der Kreis Lippe informiert gemeinsam mit dem Klinikum Lippe, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung über das richtige Verhalten, wenn das eigene Kind Symptome zeigt, unabhängig von Corona.
Hier können Sie den Infoflyer herunterladen:
Wenn in Ihrer Schule oder in Ihrer Kita ein Coronafall auftritt, ist die Einrichtung Ihr erster Ansprechpartner. Die Leitung steht dann im engen Austausch mit dem Gesundheitsamt. Ob Ihr Kind oder Ihr Familienmitglied oder Sie selbst in Quarantäne müssen, wird Ihnen vom Gesundheitsamt oder von der Klassenleitung direkt mitgeteilt. Ob für Sie oder Ihre Familie ein Test vorgesehen ist, erfahren Sie ebenfalls vom Gesundheitsamt. Werden Sie von dort aus nicht kontaktiert, ist ein Kontakt zum Coronafall unwahrscheinlich.
Nicht automatisch ist eine Schule oder eine Kita direkt komplett geschlossen, häufig betrifft es nur die Klasse oder die Gruppe, in der eine Coronainfektion aufgetreten ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Regeln in Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Antworten zu häufigen Fragen zur Kinderbetreuung.
Sie wurden durch das Gesundheitsamt aufgefordert, relevante Kontaktpersonen zu melden? Laden Sie sich die hier verlinkte Tabelle herunter und senden Sie sie anschließend über das Kontaktformular unter https://kontakt.kreis-lippe.net/ zurück (verschlüsselte Übersendung). Als E-Mail-Empfänger geben Sie bitte coronaermittlung@kreis-lippe.de ein. Geben Sie in der Mail außerdem an, wann die infizierte Person das letzte Mal in der Schule war sowie ob es zeitnah Krankmeldungen gegeben hat, die in Zusammenhang mit der infizierten Person zu werten sind.
Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie zur Übersendung das genannte Kontaktformular und schicken Sie nicht direkt eine E-Mail, damit eine verschlüsselte Übersendung gewährleistet ist.
Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Excel-Datei und ändern Sie die Formatierung nicht.
Die Übersicht über die vom RKI ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: Übersicht der Risikogebiete des RKI.
Für Reisen gilt aktuell: Die Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige, also nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Informationen zu Einreisebedingungen in den jeweiligen Ländern sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zu finden.
Hinweis: Die aktuelle Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW mit den Regelungen für Reiserückkehrer aus Großbritannien, Nordirland, Irland und der Republik Südafrika finden Sie auf der Seite des Landes unter www.land.nrw/corona.
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten besteht eine Testpflicht UND eine Meldepflicht (Ausnahmen sind in der Corona-Einreiseverordung geregelt, zu finden unter www.land.nrw/corona)
Testpflicht:
Meldepflicht:
Verschiedene Organisationen bieten in Lippe einen Einkaufsservice an. Unter anderem das DRK:
05231 921432 (Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr, Sa 9 bis 12 Uhr) oder Mail an den DRK
hilft bei: Einkäufen von Lebensmitteln, Medikamenten, Hygieneartikeln; Bezahlung erfolgt über Überweisungsträger
Eine Übersicht der Unterstützungsangebote finden Sie im Internet beispielsweise unter radiolippehilft.de
Im Zusammenhang mit hohen Infektionszahlen an der Bibelschule in Lemgo-Brake sind auch Religionsgemeinschaften und Gottesdienste in den Fokus gerückt. Der Kreis Lippe hat deshalb am 14. Oktober in einer Pressemitteilung angekündigt, mit einem Schreiben an die lippischen Gesundheitsämter heranzutreten und außerdem eine Handlungsempfehlung für Hygieneregelungen zur Religionsausübung zu erarbeiten. Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung hierzu. Den offenen Brief an die Religionsgemeinschaften im Kreis Lippe sowie die Handlungsempfehlung für Hygieneregelungen zur Religionsausübung finden Sie hier als PDF zum Herunterladen:
Hier gibt es Hinweise und Informationen für Unternehmen und Selbstständige, zusammengestellt durch die Wirtschaftsförderung Kreis Lippe, darin gibt es auch weitere Informationen zum Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler:
Eine Überprüfung erfolgt in diesen Fällen durch die Gesundheitsaufsicht. Es handelt sich hierbei immer um eine individuelle Risikoabschätzung. Eine generelle Antwort kann hier nicht gegeben werden.
Wenn Mitarbeiter von sich aus freigestellt werden (ohne Anweisung vom Gesundheitsamt), können Sie sich zwecks Entschädigung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe erkundigen. Inwieweit Arbeitgeber eine Entschädigung erhalten, können wir nicht beantworten. Erwerbstätige, der unter Quarantäne gestellt werden, erhalten selbst eine Entschädigung
Aus aktuellem Anlass wird auch der Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung ab Montag, 2. November, reduziert: Die Bürger werden gebeten, ab sofort wieder in erster Linie per Brief, E-Mail oder Telefon Kontakt zu den Mitarbeitenden im Kreishaus aufzunehmen.
Sollte in Einzelfällen ein persönliches Gespräch notwendig sein, muss vorab ein Termin vereinbart werden. An den Eingängen zum Bürgerservice und zum Ausländeramt werden ab Montag wieder Zugangskontrollen stattfinden. Die Bürger werden gebeten, einen Nachweis über ihren vereinbarten Termin im Kreishaus mitzubringen.
Zu den Entwicklungen zum Coronavirus und der aktuellen Lage in Lippe wendet sich Landrat Dr. Axel Lehmann regelmäßig auch in Videobotschaften an den Bürger:
Alle Videos finden Sie auch auf unseren Social-Media-Seiten:
Informationen zum Coronavirus sind auch in mehreren Sprachen verfügbar. Die mehrsprachigen Informationen sind auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu finden. Außerdem hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung allgemeine Informationen zum Coronavirus in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt - diese finden Sie hier.
Weitere mehrsprachige Informationen zum Coronavirus gibt es auf www.handbookgermany.de, einer von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration geförderten Informationsplattform.
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Lippe (KI) stellt ebenfalls mehrsprachige Informationen zu Corona bereit, unter anderem auch Audiodateien für Personen aus Bulgarien und Rumänien.
Auch das Land NRW hat die wichtigsten Informationen bereits in Englisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Polnisch und Farsi übersetzt.
Informationen über die Corona-Warn-App in 21 Sprachen
Unter www.integrationsbeauftragte.de/corona-warn-app informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Corona-App in 21 Sprachen. Die App wird in absehbarer Zeit in weiteren Sprachen abrufbar sein.
Alle wichtigen Informationen zum Corona-Virus barrierefrei erklärt: Das NRW-Gesundheitsministerium bietet wichtige Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache an.