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3G-Regelung gilt auch für Besucher des Kreishauses

29. Nov 2021

Besucher der Kreisverwaltung müssen aktuell einen Termin vereinbaren und einen 3G-Nachweis vorlegen. Diese Regel greift ab Dienstag, 30. November, und gilt im Kreishaus in Detmold sowie ausdrücklich auch in allen Außenstellen der Kreisverwaltung.

„Aktuell steigen die Infektionszahlen stark an. Um sowohl die Besucherinnen und Besucher als auch die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung zu schützen, ist es unerlässlich, dass wir die 3G-Regelung konsequent umsetzen“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann. 

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Anliegen nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden sollten. Ist ein Besuch im Kreishaus oder den Außenstellen unerlässlich, muss zwingend ein Termin vereinbart werden, um Zutritt zu erhalten.

Zusätzlich müssen Besucher geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen (3G-Regelung). Für Testungen gilt, dass ein Schnelltest höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein darf. Selbsttests sind nicht zulässig. Beim Zutritt zum Kreishaus oder den Außenstellen wird kontrolliert, ob die 3G-Regelung erfüllt ist. Hierfür ist es wichtig, dass die Besucher auch einen Lichtbildausweis, etwa den Personalausweis oder den Führerschein, dabei haben.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen (gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW).

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