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Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Lippe (Stand: 15.10.2020) – Inzidenzwert steigt im Kreis Lippe über 35

15. Okt 2020

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 1.181 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 29 weitere Infektionen bekannt. 978 Personen sind wieder genesen. 31 Personen sind verstorben. Aktuell sind 172 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden bisher 22.381 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.

Nach Angaben des RKI hat der Kreis Lippe die Inzidenz von 35 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit einem Wert von 37,7 überschritten (Stand, 15. Oktober 0 Uhr). Wird für die Berechnung die tagesaktuelle Statistik des Kreises Lippe berücksichtigt, so ist der Wert 40,9 (Stand, 15. Oktober, 9 Uhr). Die Coronaschutzverordnung gibt ab einem Wert von 35 vor, mit dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und der Bezirksregierung Detmold konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abzustimmen.

Eine Allgemeinverfügung regelt Schutzmaßnahmen für das gesamte Kreisgebiet, die auf aktuell gültige Verordnungen und Erlasse des Landes basiert. Sie gilt ab heute und durch die Allgemeinverfügung ist jetzt formal angeordnet: Dass der Mund-Nasen-Schutz auch an Sitzplätzen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen getragen werden muss. Veranstaltungen sind mit mehr als 1.000 Teilnehmern generell verboten, Ausnahmen bilden hier beispielsweise Blutspendetermine oder Versammlungen für die Daseinsfür- und -vorsorge. Bei Festen mit herausragendem Anlass, zum Beispiel Hochzeiten oder Taufen, die im öffentlichen Raum gefeiert werden, gilt laut der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung generell eine Höchstgrenze von 50 Personen.

Darüber hinaus hat der Kreis die angekündigte Handlungsempfehlung zur Durchführung von Veranstaltungen zur Religionsausübung erarbeitet und an die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte verteilt. Damit liegt ein Muster vor, was bei Zusammenkünften von Religionsgemeinschaften beachtet werden sollte. Die Handlungsempfehlung ist genauso wie der offene Brief insbesondere an die freikirchlichen Religionsgemeinschaften auf der Webseite www.kreis-lippe.de/corona veröffentlicht.

Auf Basis der Handlungsempfehlungen sollen diese Religionsgemeinschaften ihre Hygieneregeln prüfen oder neu erarbeiten. Beispiele für die Handlungsempfehlungen sind die An- und Abfahrt getrennt nach Haushalten oder Einbahnregelungen auf dem Weg zum Sitzplatz.
Das entsprechende Verfahren, die Handlungsempfehlungen weiterzuverbreiten, stoßen die lokalen Ordnungsbehörden an, indem sie kurzfristige Treffen mit den verantwortlichen Leitern der örtlichen Religionsgemeinschaften organisieren. Dabei erläutern sie die Situation und händigen die Empfehlungen des Kreises aus. Für die Gemeinschaften gilt es dann, die Hygienevorschriften für Zusammenkünfte zu prüfen und wenn dies notwendig ist, die Konzepte anzupassen. Die überarbeiteten Konzepte sollen den lokalen Ordnungsbehörden vorgelegt werden. Außerdem werden optional auch die örtlichen Gegebenheiten durch die lokalen Behörden im dortigen Ermessen und nach Orts- und Institutionskenntnis besucht.


Coronafälle im Kreis Lippe

Den aktuellen Stand der Corona-Fälle im Kreis Lippe finden Sie auf der Corona-Seite des Kreises Lippe.

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