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Kreis Lippe untersagt Pyrotechnik an Silvester in öffentlichen Außenbereichen – Anpassung der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen im Kreisgebiet

22. Dez 2020

Das Jahr neigt sich zum Ende, die Corona-Pandemie erfordert weiterhin Maßnahmen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Der Kreis Lippe hat nun in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben, auf welchen Plätzen und Straßenzügen in Lippe die Verwendung von Pyrotechnik in der Silvesternacht verboten sein wird. Er folgt damit der Weisung des Landes NRW in der Coronaschutzverordnung, nach der die Plätze zu benennen sind, an denen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt wird.

Dabei sind die benannten Orte in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden gesammelt worden, da sich hier erfahrungsgemäß Leute versammeln, um sich gemeinsam Feuerwerke anzuschauen oder auch selbst Feuerwerke abzubrennen. „Mit besonderer Priorität wollen wir verhindern, dass in der Silvesternacht Verletzungen und Schäden durch den unsachgemäßen Gebraucht von Pyrotechnik entstehen. In einem Pandemiejahr wie diesem sollen die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf diese Weise nicht noch zusätzlich belastet werden“, stellt Landrat Dr. Axel Lehmann hierzu klar.

Außerdem hat der Kreis Lippe Anpassungen zur Maskenpflicht in bestimmten Bereichen und Straßenzügen im Kreis Lippe vorgenommen und somit die Allgemeinverfügung vom 4. Dezember aktualisiert.

Die Maßnahmen aus der Allgemeinverfügung gelten ab Mittwoch, 23. Dezember, 0 Uhr.

Keine Verwendung von Feuerwerk, Böllern und sonstiger Pyrotechnik: Diese Regeln gelten für die Silvesternacht

Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik sind ab 17 Uhr an Silvester (Donnerstag, 31. Dezember 2020) bis 6 Uhr an Neujahr (Freitag, 1. Januar 2021) in bestimmten Bereichen und Straßenzügen in Lippe untersagt. Eine Übersicht der Bereiche ist im Kreisblatt Nr. 124 und auf der Corona-Seite des Kreises Lippe unter veröffentlicht sowie nachfolgend zu finden:

Übersicht der Bereiche, in denen öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik in der Silvesternacht verboten sind

Augustdorf

alle öffentlichen Straßen und Plätze

Bad Salzuflen

Ortsteil Salzuflen:
Straßen:
Am Herforder Tor
Am Markt
Am Schliepsteiner Tor
Bleichstraße
Brunnengasse
Dammstraße
Grabenstraße
Hohlstraße
Im Ort
Judengang
Lange Straße
Luisenstraße
Millaupromenade
Obere Mühlenstraße
Osterstraße
Parkstraße
Ratsgasse
Ritterstraße
Salinenstraße
Salzsiederstraße
Schennershagen
Schießhofstraße
Steege
Turmstraße
Untere Mühlenstraße
Von Stauffenberg Straße
Wenkenstraße

Parkplätze:
Bahnhof (Bahnhofstraße 41)
Beetstraße (Beetstraße zw. 26 und 28)
Begabad (Begakamp)
Herforder Straße (Herforder Straße 30)
Martin-Luther-Straße (Martin-Luther-Straße 2)
Mauerstraße (Mauerstraße)
Rathaus I (Rudolph-Brandes-Allee 19)
Rathaus II (Rudolph-Brandes-Allee 19)
Riestestraße (Riestestraße)
Roseneck (Sophienstraße)
Vitasol I (Extersche Straße)
Vitasol II (Forsthausweg)
Waldstraße (Waldstraße 27)

Ortsteil Schötmar:
Straßen:
Begastraße
Krumme Weide
Markt Schötmar
Schloßstraße, ab Am alten Teich bis Heldmanstraße
Schülerstraße

Parkplätze:
Parkplatz am Schloß (Heldmanstraße 6-9)
Pfarrkamp (Pfarrkamp 6)
Ladestraße (Ladestraße 1)
Montessoriweg (Montessoriweg 2)
Vehrlingstraße (ggü. Vehrlingstraße 7)

Barntrup

Kein Feuerwerksverbot

Blomberg

Kein Feuerwerksverbot

Detmold

im Bereich Innenstadtring
auf dem Kronenplatz sowie den Parkplätzen um den Kronenplatz

Eine Karte mit den betroffenen Bereichen finden Sie im Kreisblatt Nr. 124 auf Seite 1450

Dörentrup

Kein Feuerwerksverbot

Extertal

Breslauer Straße
Bruchweg
Schulstraße (Ecke Hummerbrucher Straße bis Pagenhelle)
an allen Bushaltestellen auf dem Gebiet der Gemeinde Extertal

Ortsteil Bösingfeld:
Mittelstraße
im Umkreis von 100 Metern um den Kreisverkehr (Kreuzung Bruchweg, Bahnhofstraße, Mittelstraße und Hamelner Straße)

Ortsteil Silixen:
Heidelbecker Straße (Kreuzung bis Einmündung Dietrich-Bonhoeffer-Straße)
Silixen im Umkreis von 100 m von der „Bauernstelle“ (Kreuzung Heinrich-Drake-Straße, Heidelbecker Straße, Im Graben und Rintelner Weg)

Horn-Bad Meinberg

Kein Feuerwerksverbot

Kalletal

Marktplatz (Am Markt, Kalletal-Hohenhausen)
Schulgelände der Grundschule am Habichtsberg (An der Heide 6, Kalletal-Langenholzhausen)
Schulgelände der Grundschule Hohenhausen (Hohle Straße 5, Kalletal-Hohenhausen)
Schulgelände der Jacobischule (Weinkamp 14, Kalletal-Hohenhausen)
Schulgelände der Schule Am Teimer (Am Teimer 5, Kalletal-Bavenhausen

Lage

Kein Feuerwerksverbot

Lemgo

Bereich innerhalb der Wallanlagen und östlich der Engelbert-Kämpfer-Straße
Bereich zwischen dem Lindenwall, Breite Straße und Langenbrücker Tor bis Braker Weg sowie östliches Ende des Parkplatzes

Eine Karte mit den betroffenen Bereichen finden Sie im Kreisblatt Nr. 124 auf Seite 1451.

Leopoldshöhe

Marktplatz (eingegrenzt durch die anliegenden Straßen: Schötmarsche Straße, Herforder Straße und Kirchweg)
Auf den öffentlichen Parkflächen des Einkaufsparks am Bürgermeister-Brinkmann-Weg
Auf den zum Schulzentrum Leopoldshöhe gehörenden Flächen an der Schulstraße einschließlich der ausgewiesenen Parkflächen
Im Umkreis von 75 Metern rund um den Heimathof Leopoldshöhe
auf und rund um den Kreisverkehr in Asemissen in einem Bereich von 50 m in alle Richtungen (Hauptstraße, Heeper Straße, Berliner Straße)

Lügde

kein Feuerwerksverbot

Oerlinghausen

Hauptstraße von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 86
Kammweg auf dem Tönsberg, beginnend in Höhe des Hauses Auf dem Berge 9 bis zum Berggasthof Tönsbergshöhe
Rathausstraße (von der Einmündung Marktstraße bis zur Einmündung Hauptstraße)
Rathausplatz
Parkplatz Amtsgarten
Parkplatz Marktplatz
Parkplatz Marienstraße (Kohlplatz)
Parkplatz Archäologischen Freilichtmuseum am Triftweg

Ortsteil Helpup:
Albrecht-Ober-Platz
Bahnhofstraße von der Einmündung B66 bis zur Einmündung Jahnstraße
Karlsplatz

Ortsteil Lipperreihe:
Bachstraße von der Hausnummer 40 bis zu der Einmündung Brückenweg
Dalbker Straße von der Hausnummer 65 bis zu der Hausnummer 84 A

Schieder-Schwalenberg

kein Feuerwerksverbot

Schlangen

kein Feuerwerksverbot

Aktualisierung zur Maskenpflicht in bestimmten Bereichen des Kreises Lippe

Die Maskenpflicht gilt in den ausgewiesenen Straßenzügen grundsätzlich werktags (Montag bis Samstag, außer Feiertage) zwischen 6 und 20 Uhr. Sofern die Uhrzeit in den einzelnen Städten und Gemeinden abweicht, ist dies in der Auflistung deutlich gemacht.

In den genannten Bereichen gilt die Maskenpflicht grundsätzlich für alle Personen, die sich dort aufhalten. Davon ausgenommen sind Personen in und auf Fahrzeugen sowie auch Rad- oder Rollerfahrende, Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können – dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Alltagsmaske kann in den genannten Bereichen in Ausnahmefällen vorübergehend abgelegt werden. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel eine notwendige ärztliche Behandlung, die Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen sowie die notwendige Einnahme von Speisen und Getränken.

Eine Übersicht der Bereiche, für die Maskenpflicht gilt, ist im Kreisblatt Nr. 124 und auf der Corona-Seite des Kreises Lippe unter veröffentlicht sowie nachfolgend zu finden:

Übersicht der Bereiche in den Städten und Gemeinden im Kreis Lippe, in denen eine Alltagsmaske getragen werden muss

Augustdorf

Straßen:

Bereich Pivitsheider Straße von Einmündung Stukenbrocker Straße bis zum Kreisverkehr mit angrenzenden Parkflächen
Rosenstraße mit angrenzenden Parkflächen

Sonstiges:

Parkplatz der Baptisten Brüdergemeinde an der Haustenbecker Straße
Parkplatz der Evangeliums Christen Gemeinde am Imkerweg
Parkplatz der Ev. Freikirche an der Pivitsheider Straße
Parkplatz Freizeitgelände Schlingsbruch
Parkplätze am Schlingweg
Parkplatz unterhalb der Realschule am Rodelberg
Parkplatz WINEO-Arena am Inselweg

Bad Salzuflen
Ortsteil Salzuflen

Straßen:

Am Herforder Tor
Am Markt
Am Schliepsteiner Tor
Bleichstraße
Dammstraße
Im Ort
Lange Straße
Millaupromenade
Obere Mühlenstraße
Osterstraße
Parkstraße
Steege
Untere Mühlenstraße
Wenkenstraße

Parkplätze:

Bahnhof (Bahnhofstraße 41)
Martin-Luther-Straße (Martin-Luther-Straße 2)
Mauerstraßen (Mauerstraße)
Riestestraße (Riestestraße)
Roseneck (Sophienstraße)
Vitasol I (Extersche Straße)
Vitasol II (Forsthausweg)

Ortsteil Schötmar

Straßen:

Begastraße
Krumme Weide
Markt Schötmar
Schloßstraße, ab Am alten Teich bis Heldmanstraße
Schülerstraße

Parkplätze:

Parkplatz am Schloß (Heldmanstraße 6-9)
Pfarrkamp (Pfarrkamp 6)
Ladestraße (Ladestraße 1)
Montessoriweg (Montessoriweg 2)
Vehrlingstraße (ggü. Vehrlingstraße 7)

Barntrup

Straßen:

Am Bahnhof
Am Markt
Bahnhofstraße
Busbahnhof Holstenkamp
Busbahnhof Bahnhofstraße
Hamelner Straße 1 bis 8
Mittelstraße
Schloßstraße

Blomberg

keine Maskenpflicht

Detmold

Straßen:

Bruchstraße (Marktplatz – Paulinenstraße)
Exterstraße
Krumme Straße
Lange Straße (Hasselter Platz – Hornsches Tor)
Rosental
MarktplatzSchülerstraße
Unter der Wehme

Dörentrup

keine Maskenpflicht

Extertal

Straßen:

Breslauer Straße
Bruchweg
an allen Bushaltestellen auf dem Gebiet der Gemeinde Extertal

Ortsteil Bösingfeld

Mittelstraße

Ortsteil Silixen

Heidelbecker Straße (Kreuzung bis Einmündung Dietrich-Bonhoeffer-Straße)

Horn-Bad Meinberg

Straßen:

Kitas: 100 m vor dem Zugang (Mo. – Fr. 7 – 16:30Uhr )
Am Müllerberg
Am Waldstadion
Gebrüder-Künnemeyer-Straße
Golfweg
Karlsbader Straße
Karolinenweg
Molkenberg
Südholzweg
Silbergrund

Kalletal

Straßen:

Lemgoer Straße Haus Nr. 1 – 34
Rintelner Straße Haus-Nr. 1 – 23

Lage

Am Drawen Hof (einschließlich Parkplatz)
Bergstraße
Friedrichstraße zwischen Einmündung Lange Straße und Einmündung Rhienstraße
Gerichtstraße zwischen Marktplatz und Einmündung Hellmeyerstraße
Lange Straße zwischen Einmündung Friedrich-Petri-Straße/Stauffenbergstraße und Einmündung Friedrichstraße/Bruchstraße
Meierstraße
Clara-Ernst-Platz
Marktplatz
Parkplatz Am Drawen Hof

sowie auf allen Parkplätzen und Parkhäusern, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs von Institutionen, Einrichtungen oder Gewerbetreibenden (z.B. Friedhöfe, Schulen, Kindergärten, Kirchen etc. ) zugänglich sind

Lemgo

Straßen:

Täglich in der Zeit von 07:00 bis 21:00 Uhr:
Bürgermeister-Wilmbusse-Platz
Johannes-Schuchen-Straße
Lüttfeld vom Braker Weg bis zur Johannes-Schuchen-Straße

Leopoldshöhe

keine Maskenpflicht

Lügde

keine Maskenpflicht

Oerlinghausen

Straßen:

Hauptstraße von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 86
Rathausstraße (von der Einmündung Zeppelinstraße bis zur Einmündung Hauptstraße)
Rathausplatz

Plätze:

Parkplatz Amtsgarten
Parkplatz Marktplatz
Parkplatz Marienstraße (Kohlplatz)
Parkplatz Archäologischen Freilichtmuseum am Triftweg

Ortsteile Helpup

Albrecht-Ober-Platz
Bahnhofstraße von der Einmündung B66 bis zur Einmündung Jahnstraße
Karlsplatz

Ortsteil Lipperreihe

Bachstraße von der Hausnummer 40 bis zu der Einmündung Brückenweg
Dalbker Straße von der Hausnummer 65 bis zu der Hausnummer 84 A

Schieder-Schwalenberg

keine Maskenpflicht

Schlangen

Straßen:

Montag - Freitag, jeweils von 6 bis 18 Uhr
Alte-Rothe-Straße 19 Parkplatz „Kita Alte-Rothe“ und Zuwegung zur Kindertagesstätte (auch Zuwegung von der Schützenstraße)

Badstraße Parkplatz „Sportplatz Am Rennekamp“ einschließlich Zuwegung zur „Kita Regenbogen“
Gartenstraße 12 Parkplatz „Kita Gartenstraße“ einschließlich Zuwegung zur Kita (auch von und zur Kohlstädter Str.)
Lindenstraße 83 c Parkplatz „Kita Arche Noah“ einschließlich Zuwegung zur Kita
Rosenstraße 11 – 13 einschließlich Bushaltestelle Bürgerhaus und Parkplatz vor der Musikschule

Ortsteil Kohlstädt

Straßen:

Montag - Freitag, jeweils von 6 bis 18 Uhr
Zur Kammersenne Parkplatz „Zur Kammersenne“ einschließlich Zuwegung zur „Sternschnuppe“
Zuwegung zum Jugendtreff


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