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Corona-Notbremse: Kreis Lippe prüft Test-Option und Test–Kapazitäten zur Beibehaltung der Öffnungen

26. Mär 2021

Der Kreis Lippe gehört zu den Kommunen, die von der Corona-Notbremse betroffen sind. Damit die seit 8. März eingetretenen Öffnungen im Handel und bei Kultureinrichtungen nicht zurückgenommen werden müssen, will der Kreis Lippe die Test-Option und –Kapazitäten kurzfristig beleuchten. Denn gemäß der aktuellen Verordnung können die Öffnungen beibehalten werden, wenn Kunden, Besucher und Nutzer einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

Das Land schreibt weiter vor, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sein müssen. Dabei ist der Nachweis sowohl durch einen Schnelltest als auch durch einen PCR-Test möglich. „Wir haben in Lippe aktuell einen hohen Inzidenzwert von über 200, der aber zu großen Teilen durch einzelne lokale Hotspots geprägt sind. Ich habe hierzu bereits mit dem NRW-Gesundheitsministerium gesprochen und von dort das Signal erhalten, dass dies kein Hinderungsgrund für die Umsetzung der Test-Option entgegen der Corona-Notbremse ist. Die Kombination aus Betretungseinschränkungen, Maskenpflicht und tagesaktueller Testung macht es möglich. Wichtig ist, dass alle weiteren Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.

Zunächst muss nun geklärt werden, ob die Testkapazitäten in Lippe ausreichend sind. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob die Test-Option in Lippe umgesetzt werden kann und eine entsprechende Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium erlassen wird. „Wir haben in den vergangenen Wochen eine umfangreiche Teststruktur in Lippe aufgebaut: Aktuell haben wir mehr als 70 Teststellen in ganz Lippe – ob diese Kapazitäten ausreichen, um die umfangreichen Testungen zu realisieren, werden wir bis Montag klären. Ich hoffe, dass der Handel in Lippe dann ab Dienstag für Kunden mit Negativ-Test wieder öffnen kann“, so Dr. Lehmann weiter. Aus seiner Sicht hätte die notwendige Schließung am kommenden Montag vermieden werden können, wenn die neue Coronaschutzverordnung den Kreisen früher zur Verfügung gestellt worden wäre. 

Die Corona-Notbremse im Überblick

  • Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
  • Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.

Die Test-Option bedeutet, dass der Kreis Lippe per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen könnte, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen. Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten weiter.

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