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Gesundheitsamt appelliert an Eigenverantwortung und bittet Covid-Kontaktpersonen, die Nachverfolgung zu unterstützen

03. Dez 2021

Um den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen trotz deutlich steigender Corona-Infektionszahlen auch weiterhin gewährleisten zu können, appelliert der Kreis Lippe an die Eigenverantwortung der Menschen und bittet infizierte Personen, die Mitarbeiter des Gesundheitsamts bei der Kontaktpersonennachverfolgung aktiv zu unterstützen.

Mit im Schnitt 200 neuen Coronafällen pro Tag arbeiten die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt in diesen Tagen wieder stark an ihrer Belastungsgrenze. Seit vergangenem Dienstag unterstützt erneut die Bundeswehr dabei, Kontakte zu ermitteln. Ein weiterer Hilfeleistungsantrag wird gestellt. Dennoch ist es aufgrund einer Vielzahl an Kontakten nicht mehr möglich, zeitnah alle Personen anzurufen und eine Quarantäne auszusprechen.

Bitte an infizierte Personen und Haushaltsangehörige

Infizierte und ihre Haushaltsangehörigen müssen sich gemäß der Quarantäneverordnung des Landes NRW für 14 Tage als infizierte Person und für 10 Tage als Haushaltskontakt in Quarantäne begeben und können sich über das Formular für positiv Getestete online unter melden. Infizierte sollen ab sofort ihre Kontakte eigenständig darüber informieren, sich in 10-tägige Quarantäne zu begeben. Bei diesen Kontakten außerhalb des Haushalts meldet sich das Gesundheitsamt nicht mehr.

Bitte an Kontaktpersonen von infizierten Personen außerhalb des Haushalts

Kontaktpersonen außerhalb des Haushalts werden nur noch von den Indexpersonen selbst informiert und gebeten, sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Auftreten von Symptomen sollen sie sich bitte unmittelbar beim Hausarzt einem PCR-Test unterziehen. Für eventuell benötigte Arbeitgeberbescheinigungen über den Zeitraum der eingehaltenen Quarantäne gibt es die Möglichkeit, per E-Mail Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen. Geimpfte und Genesene haben die Möglichkeit, direkt aus der Quarantäne entlassen zu werden, wenn sie einen entsprechenden Nachweis per E-Mail an das Gesundheitsamt senden.

Kontaktpersonen ohne Symptome können sich am fünften Tag per PCR-Test oder am siebten Tag per Schnelltest freitesten lassen. Vollständig geimpfte Infizierte können sich am sechsten Tag der Quarantäne mit einem PCR-Test freitesten, wenn sie über die gesamte Zeit keine Symptome zeigen.

Weitere Informationen zur Quarantäne, zur Freitestung und dazu, wer als Kontaktperson gilt, gibt es unter .

Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe ermittelt weiter

„Einige Bundesländer und Kreise haben ihre Ermittlungen derzeit auf ein Minimum reduziert oder sogar ganz eingestellt. Das ist nicht unser Ziel“, erklärt Dr. Kerstin Ahaus, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes. „Wir wollen und werden so viel ermitteln, wie möglich. Um unsere Arbeit weiter aufrecht erhalten zu können, gehen wir nun diesen Schritt und hoffen auf die Solidarität der Lipperinnen und Lipper“.

Die Kontaktpersonennachverfolgung wird in KiTas, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ähnlichen Einrichtungen uneingeschränkt fortgeführt.

Allgemein gilt:
Damit die Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Personen zügig erfolgen kann, bittet das Gesundheitsamt darum, dass bei PCR-Testungen unbedingt die mobile Rufnummer sowie, falls vorhanden, eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen ebenfalls über ein Kontaktformular unter beim Gesundheitsamt direkt melden und müssen so nicht auf den Anruf warten, der derzeit nicht tagesaktuell gewährleistet werden kann.

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