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Mehr Impfstoff für Lippe: Kreis organisiert Impfterminvergabe für Beschäftigte besonderer Berufsgruppen

17. Feb 2021

Mit der Zulassung des Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca ergeben sich neue Kontingente für die Impfung von Beschäftigten aus besonderen Berufsgruppen. So können mit dem Impfstoff ab sofort nicht nur Beschäftigte ambulanter Pflegedienste geimpft werden, sondern auch Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten oder Logopäden sowie Ärzte und Zahnärzte mit ihrem medizinischen Fachpersonal. Der Kreis Lippe kümmert sich laut Impferlass des Landes NRW um die Terminvergabe.

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, findet Landrat Dr. Axel Lehmann: „Trotz des Wintereinbruchs konnten wir vergangene Woche wie geplant mit der Impfung der über 80-Jährigen starten. Die nächste gute Botschaft ist, dass wir jetzt nicht nur mit den Impfungen für das Personal in ambulanten Pflegediensten und anderen besonderen Berufsgruppen starten, sondern sogar mehr Impfungen anbieten können, als ursprünglich gedacht. Das sind erfreuliche Fortschritte im Kampf gegen die Pandemie.“ In der ersten Woche wurden im Impfzentrum in der Phoenix-Contact Arena über 1.500 Impfungen durchgeführt.

Nun werden zusätzlich zu den 225 Impfungen für über 80-Jährige pro Tag etwa 150 Personen aus besonderen Berufsgruppen und den ambulanten Pflegediensten mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft. Vor diesem Hintergrund wurden die Beschäftigten der besonderen Berufsgruppen über ihre Verbände, Kammern oder Vereinigungen angeschrieben und über die Impfmöglichkeiten sowie die Vorgehensweise informiert. Die Terminvergabe für die ambulanten Pflegedienste ist bereits abgeschlossen und erste Impfungen wurden durchgeführt.

Übersicht: Wer bekommt welchen Impfstoff?


Der Impfstoff von Biontech und Pfizer sowie der Impfstoff von Moderna darf seit dem 8. Februar nur für Personen eingesetzt werden, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sowie für Personen, die zu den besonderen Berufsgruppen gehören, die aber das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Der Impfstoff von AstraZeneca wird ab sofort eingesetzt für Personen, die jünger als 65 Jahre sind und in medizinischen oder stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten tätig sind. Für die Impfberechtigten gelten folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber oder die Einrichtung müssen sich in Lippe befinden. Dafür reicht eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitsstätte. Für Heilmittelerbringer sowie Ärzte und Zahnärzte mit ihrem medizinischen Fachpersonal ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich, dass sie regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Zweitimpfungen erfolgen mit dem Impfstoff, der auch bei der Erstimpfung eingesetzt worden ist.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Impfungen im Kreis Lippe gibt es auch im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung.

Die Organisation der Impftermine für die über 80-Jährigen läuft weiterhin über die kostenlose Rufnummer 0800 116 117 02, das Impfzentrum hat nicht die notwendigen Zugriffsrechte, um Termine für diese Personengruppe zu vereinbaren.

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