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Kurzfristig Termine für weitere Personengruppen verfügbar

26. Apr 2021

+++ Das Sonderkontingent ist ausgebucht +++ Kurzfristig können ab sofort bis einschließlich Sonntag, 2. Mai, 1.500 Impftermine für Kontaktpersonen von Schwangeren, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen sowie für Personen mit Vorerkrankungen gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung im Impfzentrum vergeben werden.

Kurzfristig können ab sofort bis einschließlich Sonntag, 2. Mai, 1.500 Impftermine für Kontaktpersonen von Schwangeren, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen sowie für Personen mit Vorerkrankungen gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung im Impfzentrum vergeben werden. Die Termine sind ab sofort unter www.terminland.de/impfzentrum-lippe eingestellt und für die genannte Personengruppe buchbar. Die Impfungen der alterspriorisierten Gruppen im Impfzentrum laufen parallel ganz normal weiter, die Terminbuchung ist über die KVWL unter 0800 116 117 02 oder www.116117.de.

Hinweis: Was wird benötigt, um die Impfberechtigung nachzuweisen?

Kontaktpersonen von Schwangeren müssen eine Kopie des Mutterpasses der Schwangeren sowie eine ausgefüllte Bescheinigung der Schwangeren mitbringen. Die Schwangere selbst muss nicht mit zum Impfzentrum kommen. Es dürfen höchstens zwei Kontaktpersonen pro Schwangere geimpft werden.

Personen mit Vorerkrankungen gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung brauchen ein ärztliches Attest, mit dem nachgewiesen werden kann, dass eine Erkrankung gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung vorliegt. Dazu reicht im Attest der Verweis auf den entsprechenden Paragraphen der Impfverordnung.

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen eine ausgefüllte Bescheinigung des Pflegebedürftigen sowie einen Altersnachweis oder ein Attest über die Vorerkrankung des Pflegebedürftigen und einen Nachweis der Pflegekasse mitbringen. Es können höchstens zwei Kontaktpersonen pro Pflegebedürftigen geimpft werden. Dazu zählen Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung lebt und über 70 Jahre alt ist oder Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung lebt und eine Vorerkrankung gemäß § 3 der Impfverordnung hat.


Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter .

Aktueller Hinweis: Das Sonderkontingent ist ausgebucht.

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