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Kreis Lippe verlängert Maskenpflicht an öffentlichen Straßen und Plätzen

26. Mär 2021

Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun bis einschließlich zum 19. April verlängert. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen sind einige Straßenzüge und Plätze hinzugekommen.

Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist im Kreisblatt Nr. 24 veröffentlicht und unter zu finden und auch unter unter dem Punkt „?“

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