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06. Nov 2020

Aufgrund zahlreicher Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in den Niederlanden und Norddeutschland besteht auch im Kreis Lippe derzeit ein hohes Risiko für das das Auftreten dieser Tierseuche.

Was ist die klassische Geflügelpest?

Bei der Klassischen Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind entsprechend hoch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden. Für den Menschen kann die Gefahr einer Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel bestehen. Das FLI macht deutlich, dass die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.

Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Oberste Priorität hat derzeit der Schutz des Hausgeflügels. Insbesondere Auslauf- und Freilandhaltungen sollten ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen, die den Erreger in sich tragen können. Bewährt haben sich zum Beispiel engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen, um das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu schützen. Außerdem dürfen die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie sollten nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

Grundsätzlich sind auch Kleinstgeflügelhaltungen bei Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse anzumelden, um im Seuchenfall alle betroffenen Tierhalter informieren zu können.

Das Friedrich-Löffler-Institut erläutert in der Risikoeinschätzung zum Auftreten von Geflügelpest in Deutschland vom 02.11.2020, dass sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, die Stallpflicht von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden kann. Daher ist es für alle Geflügelhalter ratsam, die Möglichkeiten zu prüfen und sich auf eine längere Phase der Stallhaltung vorzubereiten.

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