27. Feb 2025
Die Immissionsschutzbehörde des Kreises Lippe hat das Genehmigungsverfahren für sieben beantragte Windräder im Bereich der Gauseköte abgeschlossen. Nach der Prüfung aller Belange wurde der Bau der Anlagen nun abgelehnt.
Die Entscheidung beruht unter anderem auf einer Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, die klarstellt, dass eine Inanspruchnahme von Waldbereichen für den Ausbau der Windenergie nur im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zulässig ist. Für die beantragten Standorte – in Detmold, Schlangen und Horn-Bad Meinberg – gibt es jedoch keine kommunalen Bauleitplanungen, die eine Windenergienutzung im Wald vorsehen. Somit widersprechen die Anlagen den Zielen der Raumordnung, wie sie im Regionalplan OWL von 2024 vorgesehen ist.
„Die Immissionsschutzbehörde des Kreises Lippe hatte daher keinen Ermessensspielraum und musste die Anlagen entsprechend ablehnen. Das heißt, dass die Windräder selbst mit Nebenbestimmungen nicht betrieben werden können“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann. „Die betreffenden Grundstücke, auf denen das Vorhaben verwirklicht werden sollte, liegen allesamt in einem Bereich, der im Regionalplan OWL als Waldbereich ausgewiesen ist. Daher können auch nicht einzelne Anlagen genehmigt werden“, ergänzt Dr. Ute Röder, zuständiger Verwaltungsvorstand, und stellt klar: „Aufgrund der dynamischen Gesetzgebung und Rechtsprechung sind in den Entscheidungsprozess interne und auch externe juristische Beurteilungen eingeflossen.“
Vor der endgültigen Ablehnung der Anlagen hatte der Kreis dem Antragsteller, wie gesetzlich geregelt, die Möglichkeit gegeben, sich zu den Ablehnungsgründen zu äußern. Davon machte der Antragsteller aber keinen Gebrauch.