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Untere Naturschutzbehörde weist drauf hin: Gesetzliche Vorgaben zur Wiesenmahd beachten

16. Jul 2021

Wiesen, Grünland und Weiden gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Lippe. Der Lebensraum Wiese bleibt durch regelmäßige Mahd oder Beweidung erhalten. Gerade die frühen Mahdtermine von Grünland fallen allerdings in die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Wildtiere. Zum Schutz der Tiere gilt es, bestimmte Vorgaben zu beachten: Das Landesnaturschutzgesetz verbietet die Mahd auf Grünlandflächen ab einem Hektar von außen nach innen. Die umgekehrte Mähweise – von innen nach außen – bietet den Tieren hingegen die Möglichkeit zur Flucht. Das Vorgehen ist immer anzuwenden – auch unabhängig von weiteren Schutzmaßnahmen.

Zusätzliche vorsorgliche Maßnahmen sind dennoch wünschenswert: Das Absuchen der Flächen am Tage der Mahd mit mehreren Personen und Jagdhunden dient dem Schutz der Tiere. Zunehmend werden auch Drohnen mit Wärmebildkameras zur Wildrettung eingesetzt. Auch das Vergrämen mit akustischen Signalen oder durch das Anbringen von Flatterbändern und großen Tüten am Nachmittag vor der Mahd zeigen bei vielen Wildarten positive Erfolge.

Die Lebenschancen vieler pflanzlicher und tierischer Arten werden außerdem durch eine Schnitthöhe von mindestens zehn Zentimetern erheblich verbessert. Nester und Gelege bleiben bei höherer Schnitthöhe häufiger unversehrt. Amphibien, Kleinsäuger und Insekten finden in der höheren Vegetation nach der Mahd besseren Schutz.

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