07. Apr 2021
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe plant die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes „Lage-Armkamp“. Das Verfahren dient dem Grundwasserschutz im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Armkamp der Stadtwerke Lage.
„Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Damit die Wassergewinnung und eine ausreichende Grundwassermenge und –qualität für die öffentliche Wasserversorgung langfristig und dauerhaft gewährleistet sind, muss der Kreis unterschiedliche Nutzungsbeschränkungen und Verbote für das Einzugsgebiet verordnen“, erklärt Rüdiger Kuhlemann, Leiter der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Lippe.
Das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Unterlagen, aus denen etwa die betroffenen Grundstücke, die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und die einzelnen Verbotstatbestände hervorgehen, liegen vom 13. April bis 12. Mai bei der Stadt Lage aus. Sie können nach vorheriger Terminabstimmung unter 05232/601-330 im Bürgerservice der Stadt im LAGENSER FORUM eingesehen werden. Parallel werden die Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Lage und des Kreises Lippe eingestellt.
Jeder, der von der beabsichtigten Neuausweisung betroffen ist, kann bis einschließlich 26. Mai schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lage oder beim Kreis Lippe Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die eingebrachten Einwendungen werden von der Unteren Wassersbehörde des Kreises Lippe geprüft. Zudem kann es einen Erörterungstermin mit den Einwendern und Beteiligten geben.
Weitere Informationen zum Verfahren gibt es ab Montag, 12. April, unter www.kreis-lippe.de/amtliche-bekanntmachungen.