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Fördermittel für Soziale Wohnraumförderung – Kreis berät über zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe

19. Aug 2020

Auch in diesem Jahr stellt das Land NRW im Rahmen seines mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms wieder Fördermittel zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zur Verfügung. Bewilligt wird die Förderung vom Kreis Lippe.

Die Schwerpunkte der Sozialen Wohnraumförderung liegen in der Eigentumsförderung, dem Mietwohnungsbau und der Modernisierungsförderung. „Die Förderkonditionen sind im Jahr 2020 insgesamt wieder deutlich attraktiver worden“, berichtet Christine Simou, Teamleiterin Wohnungbauförderung beim Kreis Lippe.

„Sowohl der Neubau als auch der Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen kann im ganzen Kreisgebiet mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Die Vorteile liegen hier insbesondere in der langen Zinsbindung über 25 Jahre und einem möglichen Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent. Ein Teil des Darlehens muss also nicht zurückgezahlt werden“, erklärt die Expertin. Für bestimmte Zusatzdarlehen, wie Bauen mit Holz oder Baumaßnahmen aufgrund einer Schwerbehinderung, könne sogar ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt werden. Anspruchsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person im Haushalt, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.

Im Bereich des Mietwohnungsbaus hat das Land NRW die Förderansätze in diesem Jahr er-heblich verbessert. Wer als privater oder gewerblicher Investor öffentlich geförderten Mietwohnraum schaffen will, kann insbesondere von den in 2020 erhöhten Darlehensgrund-pauschalen und Tilgungsnachlässen von bis zu 20 Prozent profitieren. Auch hier können di-verse Zusatzdarlehen, z.B. für kleine oder besonders große Wohnungen oder Aufzüge, in Anspruch genommen werden. Je nach Art des Zusatzdarlehens erhalten Investoren auch hie-rauf Tilgungsnachlässe von 15 bis 50 Prozent. Für die geförderten Wohnungen gilt im Gegenzug eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen. „Neu ist in diesem Zusammenhang die Höhe der zulässigen Bewilligungsmiete bei Erstbezug, diese liegt seit 2020 für das gesamte Kreisgebiet bei 5,80 Euro und damit deutlich über der bisher zulässigen Miete“, erklärt Simou.

Ebenfalls gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohngebäuden - sowohl im Eigenheimbereich als auch im Mietwohnungsbau. Hier ist eine Vollfinanzierung aller anerkannten Bau- und Nebenkosten (bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit) mit Tilgungsnachlässen auf das Förderdarlehen von 20 bis 30 Prozent möglich.

Die Mitarbeiter der Wohnraumförderung beraten hierzu gerne unter 05231 62-6551 (Erwerb von Eigenheimen), 05231 62-6180 (Neubau von Eigenheimen, Modernisierungsförderung) sowie 05231-62657 (Neubau von Eigenheimen und Mietwohnungsbau).

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