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Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht stärkt die Qualität der Betreuung im Kreis Lippe

20. Feb 2023

Das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen sowie die Qualität der rechtlichen Betreuung.

Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Nach Ende der Entmündigung im Jahr 1992 ist dies ein weiterer wegweisender Schritt in die Zukunft, der auf den Grundwerten der UN-Behindertenrechtskonventionen beruht.

Während in den 1990er Jahren rund 90 Prozent ehrenamtliche Personen, oft Familienangehörige, die Betreuung übernahmen, steigt der Anteil der Berufsbetreuung. Mittlerweile werden deutschlandweit über 50 Prozent der Betreuungen durch eine Berufsbetreuung oder durch einen anerkannten Betreuungsverein geführt.

Die Qualität der Betreuungen soll sich weiter verbessern. Dafür müssen ehrenamtliche und berufliche Betreuerinnen und Betreuer zukünftig die persönliche Eignung nachweisen. Berufliche Betreuerinnen und Betreuer müssen sich zudem bei den Betreuungsbehörden registrieren lassen und neben diesen persönlichen auch fachliche Mindestvoraussetzungen nachweisen.

Neu ist auch das Ehegattenvertretungsrecht in Akut- und Notsituationen. Für den Fall, das ein Ehegatte aufgrund von Krankheit die Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann, hat der andere Ehegatte die Möglichkeit, den handlungsunfähigen Ehegatten zeitlich und inhaltlich begrenzt zu vertreten.

Die örtlichen Betreuungsbehörden nehmen eine wichtige Rolle ein. Sie beraten und informieren Interessierte zum Betreuungsrecht und unterstützen bei der Erstellung von Vollmachten. Sie sind auch Kontaktstelle für Personen, die sich für die selbstständige, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit als Berufsbetreuer interessieren. Wer sich beruflich verändern möchte und eine anspruchsvolle selbständige Tätigkeit anstrebt, kann sich für weitere Informationen per E-Mail an den Kreis Lippe unter Btrngstllkrs-lppd oder an die Stadt Detmold unter Btrngsstlldtmldd wenden.

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