Ein Schwerbehindertenausweis allein ist kein Parkausweis - wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Sie benötigen dafür auf jeden Fall einen besonderen Parkausweis.
Der "Parkausweis für Behinderte" auf blauem Grund (EU-Parkausweis) ist europaweit einheitlich. Er gilt in allen Ländern der europäischen Union und außerdem in Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldawien, Russland, Schweiz, Türkei und der Ukraine.
Sie haben in diesen Ländern die gleichen Parkvergünstigungen, die auch dort wohnhafte behinderte Personen genießen. Eine Broschüre, wie Sie die Parkkarte im europäischen Ausland nutzen können, erhalten Sie auf Wunsch von uns mit dem Parkausweis.
Er berechtigt Sie in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).
Außerdem berechtigt der EU-Parkausweis auch zu folgendem, wenn es in der Nähe keine verfügbare Parkmöglichkeit gibt:
bis zu 3 Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist.
Für bestimmte Halteverbotsstrecken können auf Antrag auch längere Parkzeiten genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben,
im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
an Stellen, an denen Parken erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken,
an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkplätze zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und soweit der übrige Verkehr, insbesondere der fließende Verkehr, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.