Damit Sie einen Jagdschein lösen und die Jagd ausüben können, müssen Sie zuvor eine Jägerprüfung ablegen. Diese Jägerprüfung müssen Sie bei der unteren Jagdbehörde ablegen, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Jägerprüfung findet normalerweise im April / Mai eines jeden Jahres statt und besteht aus 3 Teilen:
Schriftliche Prüfung,
Schießprüfung und
mündlich-praktische Prüfung.
Geprüft wird von dem Jägerprüfungsausschuss.
Die genauen Prüfungstermine machen wir rechtzeitig im Kreisblatt und im Internet bekannt.
Die schriftliche Prüfung findet am Montag, 20.04.2026 ab 15:00 Uhr statt.
Der Termin für die Schießprüfung ist am Mittwoch, den 22.04.2026.
Die mündlich-praktischen Prüfungen werden am 23.04. und 24.04.2026 sowie vom 27.04. bis 29.04.2026 stattfinden.
2 Monate vor Beginn der Jägerprüfung.
Anmeldeschluss 20. Februar 2026
rechtzeitige Antragstellung mit kompletten Unterlagen.
Zu Beginn der Jägerprüfung müssen Sie 15 Jahre alt sein.
Antrag mit folgenden Unterlagen:
Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr,
Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber 9 mm). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein,
Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004,
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart "OB", Empfänger: Untere Jagdbehörde Kreis Lippe, Zweck: Anmeldung Jägerprüfung).
Die Auskunft beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/).
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Melden Sie sich rechtzeitig zur Prüfung an. Nach Anmeldeschluss versenden wir die Zulassungsbescheide. Im Zulassungsbescheid erfahren Sie auch die genauen Prüfungstermine.
Wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Jägerprüfungszeugnis.
Sollten Sie die Schießprüfung und/oder die mündlich-praktische Prüfung nicht bestehen, können Sie sich einmalig zu einer Nachprüfung anmelden. Diese findet frühestens 3 Monate nach der regulären Prüfung statt.
Um zur Nachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Wir informieren Sie nach der Prüfung entsprechend.