Wenn Sie 2 Fahrzeuge haben, die nie gleichzeitig auf öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt werden, können Sie ein Wechselkennzeichen beantragen.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil und fahrzeugbezogenen Teilen. Auf öffentlichen Straßen darf nur das Fahrzeug benutzt werden, das mit dem gemeinsamen und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil versehen ist. Das andere Fahrzeug, das in diesem Moment nur den fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil trägt, muss außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (also auf Privatgrundstücken) abgestellt sein.
Die Kraftfahrzeugsteuer muss für beide Fahrzeuge in vollem Umfang entrichtet werden. Es gibt keine Ermäßigungen.
Ob Ihre Kraftfahrzeugversicherung Rabatte gewährt, können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen.
Aufgrund der vielen Vorgaben, an die die Kennzeichenvergabe geknüpft ist, sind in aller Regel keine Wunschkennzeichen möglich.
Werden Wechselkennzeichen nicht vorschriftsmäßig verwendet, droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in der Flensburger Datei.