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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Details

Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Schwerbehinderte erfüllen, können Sie trotzdem Parkerleichterungen erhalten, wenn

  • Sie an hochgradigen Gehbehinderungen leiden
    oder

  • bei Ihnen eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung Ihrer Mobilität verbunden ist.

Was genau hierunter fällt, können Sie unter Voraussetzungen nachlesen.


Der dafür ausgestellte Parkausweis ist orangefarbig und wird auch „aG-light“ genannt. Er gilt bundesweit. Parkausweise, die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellt wurden, sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

Die Gültigkeit hängt von der Gültigkeit Ihres Schwer­behinderten­ausweises ab und beträgt maximal 5 Jahre.

Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

Hinweise

Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.

Begriffe im Kontext

99108010056001, ag light, aglight, Doppelstoma, Erleichterung für Schwerbehinderte, Parkberechtigung, Parkerleichterung, Parkerlaubnis, Schwerbehinderung, Stomaträger, Stomaträgerin, terminvergabe, termin abmachen, termin vereinbaren, Terminvereinbarung

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