Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Schwerbehinderte erfüllen, können Sie trotzdem Parkerleichterungen erhalten, wenn
Sie an hochgradigen Gehbehinderungen leiden
oder
bei Ihnen eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung Ihrer Mobilität verbunden ist.
Was genau hierunter fällt, können Sie unter Voraussetzungen nachlesen.
Der dafür ausgestellte Parkausweis ist orangefarbig und wird auch „aG-light“ genannt. Er gilt bundesweit. Parkausweise, die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellt wurden, sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Die Gültigkeit hängt von der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises ab und beträgt maximal 5 Jahre.
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.