Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
Reine Batterieelektrofahrzeuge,
Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
kostenfreies Parken,
Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
Benutzung der Busspur.
Achtung:
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft.
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
Kurzzeitkennzeichen,
Ausfuhrkennzeichen und
rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
in i-Kfz: Kreditkarte und PayPal
Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.
Wollen Sie ein Wunschkennzeichen reservieren, beachten Sie bitte, dass Sie nur 4 Zeichen nach dem LIP reservieren können. Die letzte Stelle muss für das E freibleiben.
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
bei Gebrauchtfahrzeugen:
Hauptuntersuchungsbericht
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
Bei Zulassung durch eine andere Person:
Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige:
Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
In der Regel direkt im Termin.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei unseren Zulassungsstellen.
Vereinbaren Sie online einen Termin bei der gewünschten Zulassungsstelle (Bad Salzuflen, Barntrup oder Detmold).
Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit.
Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.