Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
Reine Batterieelektrofahrzeuge,
Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
kostenfreies Parken,
Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
Benutzung der Busspur.
Achtung:
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft.
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
Kurzzeitkennzeichen,
Ausfuhrkennzeichen und
rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Wollen Sie ein Wunschkennzeichen reservieren, beachten Sie bitte, dass Sie nur 4 Zeichen nach dem LIP reservieren können. Die letzte Stelle muss für das E freibleiben.