Das Gesundheitsamt erteilt bei im Ausland (EU und Drittstaaten) erworbenen Berufsqualifikationen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für unter anderem folgende nichtakademische (nichtärztliche) Gesundheitsfachberufe:
Diätassistentin und Diätassistent
Ergotherapeutin und Ergotherapeut
Logopädin und Logopäde
Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister
Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Orthoptistin und Orthoptist
pharmazeutisch-technische Assistentin und pharmazeutisch-technischer Assistent
Physiotherapeutin und Physiotherapeut
Podologin und Podologe
Bei einem im Ausland erworbenen Abschluss muss der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster vorliegen.
Bei ausländischer Berufsqualifikation reichen Sie für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung bitte folgende Unterlagen ein:
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster
Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Bestätigung der gesundheitlichen Eignung durch die Vorlage eines ärztlichen Attests
erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate (Belegart OE)
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online, als Verwendungszweck geben Sie bitte "nichtakad. Gesundheitsfachberuf" an, Empfänger ist: Kreis Lippe, FB Gesundheit, FG 534, Medicum Lemgo, Rintelner Straße 83, 32657 Lemgo.
Hat die Bezirksregierung Münster eine Gleichwertigkeit der Ausbildung festgestellt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung. Anschließend melden Sie sich bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt und legen die erforderlichen Unterlagen vor. Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Berufserlaubnisurkunde.
Die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des entsprechenden Gesundheitsfachberufs.