Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild und Rehwild, darf in NRW nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Dieser Abschussplan wird jährlich neu von der unteren Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt oder festgesetzt.
Im Kreis Lippe werden folgende Schalenwildarten über Abschusspläne bewirtschaftet:
Damwild,
Muffelwild
Rotwild.
Die Festsetzungen des Abschussplanes (getrennt nach Schalenwildarten) sind bei der Jagdausübung zu beachten. Dies gilt auch für die Eigentümer von Eigenjagdbezirken.
In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen. Innerhalb von Hegegemeinschaften sind die Abschusspläne im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagdbezirke aufzustellen, die der Hegegemeinschaft angehören.
Der aufgestellte Abschussplan ist der unteren Jagdbehörde vorzulegen.
Der bestätigte Abschussplan muss erfüllt werden.
Der Abschussplan ist jeweils zum 1. April des Jahres einzureichen.