Einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Personen, die
die gesetzliche Altersgrenze
oder
das 18 Lebensjahr erreicht haben
und
voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind
oder
im Berufsbildungs- und Ausbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
und
ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen, vorrangige Ansprüche und ähnliches) sicherstellen können.
Geleistet werden neben den Regelleistungen, Mehrbedarfen und Unterkunfts- und Heizkosten auch einmalige Leistungen.
Die Antrags- und Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erfolgt durch uns.
Für alle anderen Personen sind die örtlichen Sozialämtern im jeweiligen Wohnort zuständig.
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.