Um Kindern und Jugendlichen ein sportlich bewegtes Aufwachsen zu ermöglichen, leisten die Sportvereine mit ihren Sportjugenden einen großen Beitrag. Um die Vielfalt in der Vereinsjugendarbeit zu würdigen und auszuzeichnen, stellt der Kreis Lippe in Abstimmung der Sportjugend im Kreissportbund Lippe einen Kinder- und Jugendförderfonds zur Verfügung.
Im Fokus der Förderung steht die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine
Dabei werden besondere Projekte und Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, aber nicht der alltägliche Sport- und Turnierbetrieb, gefördert.
Der Kreis Lippe und die Sportjugend im Kreissportbund Lippe vergeben auch in diesem Jahr wieder den Kinder- und Jugendförderfonds in Höhe von 19.500 EUR.
Die Fördermittel stammen aus dem Budget der Sportförderung des Kreises Lippe. Die Vergabe der Mittel erfolgt in enger Zusammenarbeit beider Organisationen.
Gefördert werden besondere sportliche und außersportliche Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit im Verein. Dieses können beispielsweise Bildungsmaßnahmen, Projekte zum Kinder- und Jugendschutz oder Maßnahmen zur Förderung und Gewinnung von jungem Ehrenamt sein.
Pro Sportverein / Sportverband und Projekt können maximal 1.000 EUR beantragt werden.
Förderkriterien:
Die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine steht im Fokus der Förderung.
Dafür muss der Verein eine Beschreibung seiner Kinder- und Jugendarbeit in einem gesonderten Antragsformular darlegen.
Gefördert werden besondere Projekte und Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, nicht der alltägliche Sport- und Turnierbetrieb.
Die Förderung kann sowohl für geplante als auch für im Antragsjahr erfolgreich durchgeführte Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden. Zudem müssen die Projekte bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres abgeschlossen werden.
Die Förderung darf nur für das beworbene Projekt und die Maßnahme eingesetzt werden.
Förderverfahren:
Auf Antrag stellt der Fachdienst Bildung/Sportförderung des Kreises Lippe eine Mittelbewilligung aus. Der Mittelabruf ist nach Durchführung des Projektes einzureichen. Auf Grundlage des Mittelabrufs erfolgt die Auszahlung durch den Fachdienst Bildung/ Sportförderung. Der Mittelabruf muss mit einem Nachweis der Verwendung der zweckgebundenen Zuschüsse erfolgen.
Die Förderrichtlinien sowie die Hinweise zum Datenschutz können Sie hier als ´.pdf-Datei abrufen.
Für eine Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderfonds ist der Anmeldeschluss 6. Juni 2025.