Eltern, deren Kind eine seelische Behinderung hat, können Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass das Kind später Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hat.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:
in ambulanter Form,
in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
durch geeignete Pflegepersonen und
in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.
Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.
Auffälligkeiten bei Kindern im Vorschulalter, wie beispielsweise Verhaltensstörungen und Entwicklungsverzögerungen können durch Kinderärzte und Erzieherinnen festgestellt werden.
Die erforderlichen heilpädagogischen Maßnahmen werden im Kreis Lippe durch anerkannte Frühförderstellen sowie Interdisziplinäre Frühförderzentren (IFF) durchgeführt.
Diese Fördermaßnahmen werden einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
Beratung und Antragstellung: Link zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) https://www.soziale-teilhabe-kiju.lwl.org/de/fuer-eltern-und-junge-menschen/fruehfoerderung/
Autistisch behinderte Kinder und Jugendliche werden in Bielefeld im Autismus-Therapie-Zentrum und im Westfälischen Institut für Entwicklungsförderung sowie in Lemgo bei der Fachstelle für ambulante Therapie und Beratung gefördert. Auch diese Maßnahme der Eingliederungshilfe ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Um behinderten Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen integrativen Schulbesuch zu ermöglichen, werden ihnen - falls erforderlich - Integrationshelfer zur Seite gestellt. Hierbei handelt es sich um eine über das übliche Maß hinausgehende pflegerisch-betreuerische Leistung.
Übernimmt der Integrationshelfer pädagogische Aufgaben, so wird dies vom Schulträger und nicht vom Sozialleistungsträger finanziert.