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Grundwasserentnahme (öffentliche / gewerbliche Grundwasserförderung)

Details

Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Unter Umständen muss die Behörde ein förmliches Verwaltungsverfahren durchführen. Dabei haben Beteiligte die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Behörde macht das Vorhaben zu diesem Zweck öffentlich bekannt und führt, falls notwendig, eine mündliche Verhandlung durch.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht nicht.

Wasserentnahmerechte für die öffentliche Trinkwasserversorgung / gewerbliche Grundwasserförderung > 5.000 m³/a

Im Hinblick auf die Anforderungen aus der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung- TrinkwEGV sind bei der Erarbeitung der Unterlagen Synergien zu nutzen und Doppelerarbeitungen zu vermeiden.

Grundsätzlich besteht zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserförderung auch die Möglichkeit, einen Antrag auf die Zulassung des vorzeigen Beginns nach den Bestimmungen des § 17 Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.

Hinweis zu Leistungspumpversuch:

  • eventuell ist eine separate wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich

  • Wenn die geplante Gesamtfördermenge des Leistungspumpversuches mehr als 5.000 m³ beträgt:
    Beurteilung des Vorhabens nach Anlage 3 „Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung“ des UVPG des Bundes von 2021 als Grundlage der UVPG-Vorprüfung

Bitte beachten Sie:

Grundwasserförderungen bis 600.000 m³/a liegen in unserer Zuständigkeit.

Förderungen mit höheren Mengen liegen in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Detmold: Grundwasser / Wasserversorgung / Wasserschutzgebiete | Bezirksregierung Detmold (externer Link)

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Gerne beraten wir Sie.

Unterlagen

Erläuterungen zu den benötigten Unterlagen finden Sie auch bei Downloads.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan als Topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist  
  • aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
  • Angaben zur Art der Anlage
  • schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
  • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
  • gegebenenfalls: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Verfahrensablauf

Vor der Erstellung von Antragsunterlagen führen Sie bitte frühzeitig ein Abstimmungsgespräch mit uns zum Antragsinhalt und -umfang.
So können wir am besten klären, welche Unterlagen erforderlich sind und Verzögerungen vermeiden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Die Anträge sind digital und zusätzlich 2-fach in Papierform, original unterschrieben, vorzulegen. Bewilligungsanträge sind 3-fach in Papierform vorzulegen.

Weiterführende Informationen

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