Schulsportgemeinschaften finden in Kooperation zwischen Schule und Sportverein statt und werden durch das Land NRW gefördert. Dabei handelt es sich um außerunterrichtliche Sportangebote mit dem Ziel, Bewegungsdefizite auszugleichen und Sportarten einzuführen, die nicht im Pflichtunterricht behandelt werden.
Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen oder Schulen gebunden, sondern schulformübergreifend. Alle Schülerinnen und Schüler können teilnehmen.
Der Ausschuss für Sportentwicklung ist für die Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens zur Förderung von Schulsportgemeinschaften zuständig.
Antragsberechtigt sind alle Schulen im Kreis Lippe.
Alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen finden Sie hier:
https://www.schulsport-nrw.de/schule-und-sportverein/schulsportgemeinschaften.html (externer Link)