Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.
Eine Fahrschulerlaubnis brauchen Sie dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiges Unternehmen führen möchten.
Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in 2 Stufen. Die erste Stufe besteht aus 8 Monaten in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte.
Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Diese Stufe endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, folgt die zweite Stufe.
Sie erhalten dann eine auf 2 Jahre befristete Anwärterbefugnis.
Mit dieser Anwärterbefugnis dürfen Sie Fahrschüler ausbilden
im Rahmen einer weiteren Ausbildung von mindestens 4 Monaten in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule
und
unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers.
Diese zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt. Die Ausbildungsstufe endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.
Wenn Sie diese beiden Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Hinweis:
Für die Zulassung zu den Lehrproben beziehungsweise zum Erhalt der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie einen neuen Antrag bei uns stellen; eventuell müssen Sie auch aktualisierte Unterlagen beibringen.
Für Bewerberinnen und Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A beträgt die Ausbildung in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte 1 zusätzlichen Monat, die der Klasse CE oder DE 2 zusätzliche Monate.
Wenn Sie für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE schon die Fahrlehrerlaubnis der CE besitzen oder umgekehrt, so verkürzt sich die zusätzliche Ausbildungsdauer um 1 Monat.
Eine zusätzliche Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist für diese Fahrlehrerlaubnisse nicht mehr erforderlich.
Gerne beraten wir Sie bei weiterem Informationsbedarf.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
mindestens 21 Jahre alt sein
geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein
es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.
formloser schriftlicher Antrag
mit Angabe der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten wollen
tabellarischer Lebenslauf
Geburtsurkunde oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Kopie des Führerscheins
Nachweis der Berufsausbildung
Nachweis der gesundheitlichen Eignung
(beispielsweise durch Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
augenärztliches Gutachten
(Sehtest reicht nicht aus)
Führungszeugnis
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Führerscheinstelle, Verwendungszweck "Fahrlehrerlaubnis")
Aufnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
Bestätigung der Ausbildungsfahrschule
ungefähr 8 Wochen
Die Ausbildung zum Fahrlehrer kann nur in einer der bundesweit ca. 56 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten erfolgen. Dabei ist nicht nur die theoretische Ausbildung, sondern auch ein Praktikum in einer Ausbildungs-Fahrschule vorgeschrieben.
Die Ausbildung ist eine “Stufen-Ausbildung”. In der Grundstufe wird zunächst die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erworben. Hierfür ist ein zweiphasiges Antragsverfahren erforderlich. Darauf aufbauend können die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erworben werden.
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist zunächst eine Anwärterbefugnis zu beantragen.
Damit der Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule die frisch in der amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erworbenen Kenntnisse auch anwenden kann, wird ihm eine “Anwärterbefugnis” mit beschränkten Ausbildungsrechten erteilt, wenn er zuvor die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt hat.
Die Anwärterbefugnis erlischt entweder mit Erteilung der Fahrlehrerlaubnis oder nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht oder nach Ablauf von 2 Jahren ab Erteilung.
Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen Sie hier bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe.
Eine persönliche Vorsprache -nach Terminvereinbarung- wird empfohlen.