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Geschwindigkeitskontrollen

Details

Alls Straßenverkehrsbehörde ist der Kreis Lippe neben der Polizei für die Überwachung des fließenden Verkehrs verantwortlich. Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Unfallprävention: Unfälle sollen vermieden, Unfallfolgen gemindert und schädliche Umwelteinflüsse reduziert werden. Zu diesem Zweck führen wir regelmäßie Geschwindigkeitsmessungen durch, sowohl mit stationären als auch mit mobilen Messanlagen. Unsere Messungen erfolgen im gesamten Kreisgebiet, da Verkehrsunfälle nicht regional beschränkt auftreten.

Insbesondere an unfallgefährdeten Straßenabschnitten sowie vor Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und Schulen sind eingehaltene Tempolimits entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

 

Um die Akzeptanz der Geschwindigkeitsmessungen zu erhöhen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu steigern, veröffentlichen wir regelmäßig die geplanten Standorte der mobilen Messstellen in der jeweils aktuellen Woche.

 

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Unsere geplanten Schwerpunkte für Geschwindigkeits-Messstellen: 

Kalenderwoche 05 (vom 26.01. bis 01.02.2026):

  • Bad Salzuflen

  • Oerlinghausen

Kalenderwoche 06 (vom 02.02.2026 bis 08.02.2026):

  • Lemgo

  • Leopoldshöhe

  • Oerlinghausen

Kalenderwoche 07 (vom 09.02.2026 bis 15.02.2026):

  • Lemgo

  • Oerlinghausen

  • Schieder-Schwalenberg

Kalenderwoche 08 (vom 16.02.2026 bis 22.02.2026):

  • Extertal

  • Lemgo

  • Oerlinghausen

  • Schieder-Schwalenberg

Kalenderwoche 09 (vom 23.02.2026 bis 28.02.2026):

  • Extertal

  • Kalletal

  • Leopoldshöhe

  • Oerlinghausen

Diese Auflistung wird monatlich aktualisiert.

Es kann jederzeit zu kurzfristigen Änderungen der Planung kommen; grundsätzlich ist mit Messungen im gesamten Kreisgebiet zu rechnen.

Sie können gerne weitere Standorte per E-Mail an bussgeldstelle@kreis-lippe.de vorschlagen.

Eingehende Anregungen werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen einer Gefahrenstelle. Ohne eine Gefahrenstelle besteht keine Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Messstelle. Unabdingbar sind zudem die technische Machbarkeit sowie ausreichendes Platzangebot vor Ort. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Anregungen berücksichtigt.

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