Die Anordnung einer Vormundschaft wird erforderlich, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil sie verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde.
Eine Vormundschaft wird nur für Minderjährige errichtet. Neben ehrenamtlichen Vormündern und dem Amtsvormund (das ist in der Regel das Jugendamt), gibt es auch noch den Berufsvormund.
Der Fachbereich Jugend und Familie – Jugendamt – des Kreises Lippe macht dem Familiengericht Vorschläge, welche Person zur Übernahme der Vormundschaft geeignet ist.
Wenn Sie beruflich als Vormundin oder Vormund tätig sind oder sein wollen, können Sie sich bei uns bewerben und in den Kreis der Personen aufgenommen werden, die wir dem Familiengericht vorschlagen.
Sollten Sie bereits für das Jugendamt des Kreises Lippe als Berufsvormundin oder Berufsvormund tätig sein oder als Interessentin bzw. Interessent Unterlagen nachreichen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit diese zuzuschicken.
Der Einsatz als Berufsvormund erfolgt nach festgestellter Eignung und Befähigung unbefristet.
berufliche Qualifikation
persönliche Eignung und Befähigung
Nachweis über berufliche Vorbildung
Nachweis über juristische und/oder sozialpädagogische Kenntnisse
formloses Schreiben zu Ihrer Motivation, also weshalb Interesse an der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche besteht
erweitertes Führungszeugnis
(Belegart "OE", bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Vormundschaften)
Die Bearbeitungszeit ist einzelfallabhängig, da die Klärung der Eignung und Befähigung persönliche Gespräche erfordert und diese individuell vereinbart werden.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung per Post, per E-Mail an vormundschaft@kreis-lippe.de oder digital über unseren Onlinedienst ein.
Bürgerliches Gesetzbuch – BGB
Achtes Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – SGB VIII