Das Jagdrecht ist mit dem Grundeigentum verbunden. Die Ausübung des Jagdrechts kann verpachtet werden.
In Eigenjagdbezirken steht das Jagdrecht dem Eigentümer zu. Er kann dieses verpachten.
Die Eigentümer von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk wird aufgrund eines Beschlusses der Jagdgenossenschaft verpachtet.
Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Die Verpachtung erfolgt frei zwischen den Vertragsparteien.
Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während 3 Jahren in Deutschland besessen hat.
Die Mindestpachtdauer für einen Jagdbezirk beträgt im Normalfall 9 Jahre, Verlängerungen eines bestehenden Vertrages können auch für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.
Der Pachtvertrag muss der für das Revier örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde vorgelegt werden.
Entgeltliche Jagderlaubnisse ("entgeltliche Begehungsscheine") müssen ebenfalls angezeigt werden.
Ebenso unentgeltliche Jagderlaubnisse, wenn nur durch diese die Mindestzahl an Jagdpächtern erreicht werden kann.
30,00 EUR
falls der Pachtvertrag nicht in ausreichender Anzahl vorgelegt wird, fallen noch Kopierkosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen 200 und 2.000 EUR verhängt werden, wenn Sie den Pachtvertrag nicht fristgerecht bei uns anzeigen.
Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.
Jeder Abschluss und jede Änderung eines Jagdpachtvertrags muss uns innerhalb von 1 Monat angezeigt werden.
Wir können den Vertrag innerhalb von 3 Wochen nach Eingang beanstanden.
Erst nach Ablauf der Frist -oder bei zeitlich früherer Freigabe durch uns- dürfen Sie als Pächter die Jagd ausüben.
Ein Pachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Vertragspartner unterschrieben haben.
Bei Jagdgenossenschaften muss der komplette Jagdvorstand (Vorsitzender und beide Beisitzer) unterschreiben.
Sollte eine Person des Jagdvorstands gleichzeitig Pächter sein, muss der jeweilige Stellvertreter unterschreiben.
Jagdpachtvertrag inklusive
der Revierkarte oder
einer Flurstücksauflistung
in ausreichender Anzahl:
je 1 Ausfertigung für die UJB, den Verpächter und jeden Pächter
Wenn Sie nicht im Kreis Lippe wohnen:
Kopie Ihres Jagdscheins
in der Regel 1 Woche
Nach Abschluss eines Jagdpachtvertrages legen Sie uns diesen bitte inklusive der Revierkarte oder einer Flurstücksauflistung in ausreichender Anzahl vor.
Wir überprüfen den Jagdpachtvertrag und senden ihn dann mit dem Bestätigungsvermerk und der Gebührenrechnung an Sie beziehungsweise einen der Pächter zurück.
Bei mehreren Pächtern ist die Benennung einer Ansprechperson (gerne mit Telefonnummer / E-Mail-Adresse) für Rückfragen sinnvoll.
Nach Bestätigung durch uns kann die Jagdpacht in Ihr Jagdscheinheft eingetragen werden.