Anlagen an Gewässern

Details

Anlagen, die sich in, an, unter oder über Gewässern befinden, können sich auf das Gewässer auswirken. Dazu gehören die Ufer, der Wasserabfluss und auch die Ökologie des Gewässers. Deshalb ist eine Genehmigung nach den gesetzlichen Bestimmungen notwendig, wenn solche Anlagen errichtet, wesentlich verändert, betrieben, stillgelegt oder beseitigt werden sollen.

Welche Anlagen sind genehmigungspflichtig?

Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen unter anderem Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Durchlässe, Verrohrungen, Überfahrten, Versorgungsleitungen, Treppen und Zaunanlagen

Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?

Die genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen so geplant und ausgeführt werden, dass keine negativen Beeinträchtigungen auf den Gewässerabfluss und die sonstigen ökologischen Funktionen zu erwarten sind.

Erforderliche Informationen zu Bemessungsabflüssen können Sie bei der Bezirksregierung Detmold im Dezernat Wasserwirtschaft erfragen.

Sowohl Ver- und Entsorgungsleitungen als auch Gebäude und Zaunanlagen müssen in einem ausreichenden Abstand (in der Regel mindestens 3 m) vom Gewässer (Böschungsoberkante) verlegt beziehungsweise errichtet werden.

Gewässerunterkreuzungen sind in ausreichender Tiefe (in der Regel mindestens 1 m unter der Gewässersohle/-verrohrung, Brückenfundamenten, etc.) durchzuführen.

Kosten

Mindestgebühr 200,00 EUR.

Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Unterlagen

Nutzen Sie gerne unseren online-Antrag (siehe bei Onlinedienste) oder nutzen Sie die Papiervariante.

Um eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, benötigen wir neben dem dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag noch folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Erläuterungsbericht

    • eingehende Beschreibung der gepanten Maßnahme mit deren Zweckerfüllung
      Darstellung der Auswirkungen auf das Gewässer und Gewässerufer.

  • Übersichtspläne Deutsche Grundkarte (ohne Höhen) 1 : 5.000

    • Lage des Vorhabens ist kenntlich zu machen mit den Rechts- und Hochwerten

    • Bei Gewässerquerungen ist der Leitungsverlauf kenntlich zu machen

  • Aktueller Flurkartenauszug, Maßstab 1 : 1.000 bis 1 : 2.000

    • mit der genauen Eintragung der vorgesehenen Maßnahme. Ebenfalls müssen enthalten sein die Grundstücksgrenzen mit Gemarkung, Flur und Flurstück sowie die Namen der Eigentümer der anliegenden Flurstücke.

  • Lageplan und Luftbild mit Planung Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000

    • mit Einzeichnung sämtlicher Planungen und Anlagenteile

  • Detailzeichnungen Maßstab 1 : 50 bis maximal 1 : 200

    • zum Lageplan. Die geplante Maßnahme mit ihren Abmessungen und Formen muss eindeutig entnommen werden können.

  • Quer- oder Längsprofil Maßstab 1 : 50 oder 1 : 100

    • mit Darstellung des Abstandes zum Gewässer/ Gewässerverrohrung und ggf. mit Eintragungen der vorgesehenen Veränderung des Abflussquerschnittes (> Anlagen im Gewässer) mit auf NN bezogenen Höhen vorzulegen.

  • Hydraulische Berechnungen

    • bei Anlagen (Brücken, Durchlässe und sonstige), bezogen auf ein HQ100.

Alle Unterlagen in jeweils 1-facher Ausfertigung, Format DIN A 4 – einzeln geheftet – sowie zusätzlich 1 Ausfertigung in digitaler Form (.pdf-Format - jede Antragsunterlage als separate Datei).

Die Unterlagen sollen alle Angaben und Pläne (Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) enthalten, die notwendig sind, um die Auswirkungen der Maßnahme beurteilen zu können.
Die Maßstäbe der einzelnen zeichnerischen Darstellungen sind so zu wählen, dass eine eindeutige Darstellung gewährleistet ist.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie gerne unseren online-Antrag (siehe bei Onlinedienste) oder nutzen Sie die Papiervariante mit allen nötigen Unterlagen

Rechtsgrundlagen

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