Gutachtenwesen Zahnärztlicher Dienst

Details

Im Gutachtenwesen des Zahnärztlichen Dienstes werden im Auftrag anderer Behörden Gutachten oder Stellungnahmen erstellt, die der Feststellung eines spezifischen zahnmedizinischen Sachverhalts, der aus dem Untersuchungsauftrag hervorgeht, dienen. Auftraggeber sind Beihilfestellen für Beamte bzw. deren Kinder oder Sozialämter im Rahmen des AyslbLG. Stellungnahmen zur Feststellung eines spezifischen zahnmedizinischen Sachverhalts können nach Aktenlage erfolgen.

Weitergehende Informationen zum zahnärztlichen Dienst finden Sie im Gesundheitsportal-Lippe | Ihr Gesundheitsamt | Zahngesundheit

Hinweise

Informationen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Zahnärztlichen Dienst finden Sie im Gesundheitsportal-Lippe | Ihr Gesundheitsamt | Datenverarbeitung

Voraussetzungen

Auftrag von Beihilfestellen oder Sozialämtern.

Unterlagen

Es werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • Auftrag an den zahnärztlichen Dienst

  • zahnmedizinische Befunde einschließlich Röntgenbilder

  • ggf. kieferorthopädische Befunde einschließlich Röntgenbilder

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