Auskunft über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefauskunft) beantragen
Details
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im Original bei einer Fahrzeugzulassung, einer Fahrzeugummeldung oder bei Kennzeichenänderungen benötigt.
Somit also bei:
Ummeldung ohne Halterwechsel (Wohnortwechsel mit Kennzeichenwechsel)
Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
technischen Änderungen (z,B. wegen Leistungsänderung oder Änderung der Fahrzeugklasse)
Liegt Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nicht vor (beispielsweise aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung), müssen Sie die Übersendung der ZB II an uns veranlassen. Das erledigen Sie bei der Stelle, bei der die ZB II liegt (beispielsweise Leasing- oder Finanzierungsbank oder Händler).
Sobald die ZB II von Ihrem Finanzierungsgeber versandt wurde, können Sie über die ZB2-Nummer (Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II - Fahrzeugbrief) ODER die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) online prüfen, ob das Dokument bei uns eingegangen ist.
Online-Dienste
Kosten
Die Auskunft ist gebührenfrei.
Die Briefverwahrung und die Rücksendung an den Finanzierungsgeber ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr wird im Rahmen des Zulassungsvorgangs erhoben.
Verfahrensablauf
Über die online-Auskunft Fahrzeugbriefe können Sie prüfen, ob die ZB II (Fahrzeugbrief) zu Ihrem geleasten oder finanzierten Fahrzeug bereits bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Sie benötigen für die online-Auskunft die ZB2-Nummer (Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II - Fahrzeugbrief) ODER die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN).
Wenn die ZB II bei der Zulassungsstelle vorliegt, können Sie einen Termin für die gewünschte Leistung vereinbaren: zur Terminvereinbarung