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Sportförderung im Kreis Lippe

Details

Der Kreis Lippe engagiert sich aktiv für die Förderung des Sports und erkennt dabei die wertvolle Arbeit der lippischen Sportvereine an. Durch finanzielle Unterstützung gemäß den Sportförderungsrichtlinien möchte der Kreis dazu beitragen, dass ein breites Spektrum an sportlichen Aktivitäten und Projekten im Breiten- und Leistungssport sowie in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit angeboten werden kann. Zudem steht die Verbindung von Sport und Bildung im Fokus der Sportförderung des Kreises Lippe, indem durch gezielte Projektförderung und -initiierung Verknüpfungspunkte zwischen lippischen Kindertagesstätten, Schulen und dem offenen Ganztag geschaffen werden.

In enger Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Lippe e.V. bietet der Kreis Lippe Unterstützung für die Sportvereine an. Dies soll sicherstellen, dass die Fördermittel effektiv eingesetzt werden und die Vereine bestmöglich in ihrer Arbeit unterstützt werden. Durch diese partnerschaftliche Zusammenarbeit strebt der Kreis Lippe an, möglichst viele Förderberechtigte zu erreichen und den Sport in der Region nachhaltig zu stärken.

Förderberechtigt sind die lippischen Sportvereine, Sportfachverbände, Leistungs- und Verbandsstützpunkte in Lippe sowie Kindertagesstätten, Schulen und Träger im Offenen Ganztag.

Eine Bezuschussung über die Sportförderung des Kreises Lippe auf Grundlage der geltenden Richtlinien kann in folgenden Bereichen beantragt werden:

  • Qualifizierung von ehrenamtlich Mitarbeitenden im Sportverein

    • Der Kreis Lippe fördert die Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Kampfrichterinnen und Kampfrichter mit einem finanziellen Zuschuss.

    • Gefördert werden 50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal jedoch 500,00 EUR pro Aus- und Fortbildungsmaßnahme (Lehrgangsgebühr und Übernachtung).

  • Unterstützung des Sports in Kindertagesstätte, Schule und offenem Ganztag

    • Der Kreis Lippe fördert finanziell Projekte und Maßnahmen, die die gemeinsame Vernetzung und den Ausbau von Sportangeboten in Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte, Schule, OGS und Sportverein im Schwerpunkt haben.

    • Der Fokus der Förderung liegt auf Kooperationsprojekten zwischen Kindertagesstätte, Schule, OGS und Sportverein.

  • Unterstützung der Landes- und Verbandsstützpunkte

    • Gefördert werden die im Kreis Lippe anerkannten Landessstützpunkte und anerkannten Verbandsstützpunkte der Sportfachverbände.

  • Zuschüsse für die Teilnahme und Ausrichtung von Wettkämpfen

    • Um den lippischen Sportlerinnen und Sportlern die aktive Teilnahme an Deutschen und internationalen Meisterschaften zu erleichtern und um lippischen Sportlerinnen und Sportlern die Ausrichtung in der Regel deutscher und internationaler Meisterschaften zu ermöglichen, vergibt der Kreis Lippe anteilig einen Zuschuss.

  • Förderung der Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport (PSG)

    • Der Kreis Lippe fördert die Präventionsarbeit der Sportvereine zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt. Bezuschusst werden Projekte, die die Präventionsarbeit der Sportvereine unterstützen und stärken.

  • Kinder- und Jugendförderfonds

    • Um Kindern und Jugendlichen ein sportlich bewegtes Aufwachsen zu ermöglichen, leisten die Sportvereine mit ihren Sportjugenden einen großen Beitrag. Um die Vielfalt in der Vereinsjugendarbeit zu würdigen und auszuzeichnen, stellt der Kreis Lippe in Abstimmung der Sportjugend im Kreissportbund Lippe einen Kinder- und Jugendförderfond zur Verfügung.

    • Die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine steht im Fokus der Förderung. Dabei werden besondere Projekte und Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, aber nicht der alltägliche Sport- und Turnierbetrieb, gefördert.

Für weitere Informationen zur Sportförderung, den Sportförderrichtlinien und dem Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Hinweise

Zuschüsse können nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

Auch wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Zuschüsse erhalten haben, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen.

Sportförderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt subsidiär.
Das bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten der Unterstützung durch Dritte ausschöpfen und einen finanziellen Eigenanteil selbst tragen müssen.

Begriffe im Kontext

99098002027000,sport

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