Fahrerbescheinigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

Details

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.

Hinweis:
Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.

Die Fahrerbescheinigung ist bis zu 5 Jahre gültig, kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.

Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, dass das ausländische Personal alle zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen mitführt. Diese sind

  • der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
    und

  • die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
    und

  • die Arbeitsgenehmigung, soweit erteilt
    oder eine gültige EU Fahrerbescheinigung.

Werden die erforderlichen Unterlagen nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt, können das Bundesamt für Güterverkehr sowie sonstige Kontrollberechtigte die Weiterfahrt solange untersagen, bis die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Fristen

Unterlagen

  • Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
  • Pass, Passersatz oder Ausweisersatz des Fahrpersonals
  • Führerschein des Fahrpersonals
  • Sozialversicherungsausweis des Fahrpersonals

Rechtsgrundlagen

§ 20 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)

Artikel 5, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

Feedback zum Serviceportal

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!
Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen