Ja, Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.
Je nach Art des Führerscheins gibt es dafür unterschiedliche Fristen.
Umtauschfristen für Papierführerscheine (grau oder rosa)
nach Geburtsjahr
geb. vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
1953 - 1958 Umtausch bis 19.01.2022
1959 - 1964 Umtausch bis 19.01.2023
1965 - 1970 Umtausch bis 19.01.2024
1971 - 1998 Umtausch bis 19.01.2025
Umtauschfristen für Kartenführerscheine
nach Ausstellungsdatum (Angabe auf der Vorderseite -> Nr. 4a)
1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026
2002 - 2004 Umtausch bis 19.01.2027
2005 - 2007 Umtausch bis 19.01.2028
Jahr 2008 Umtausch bis 19.01.2029
Jahr 2009 Umtausch bis 19.01.2030
Jahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031
Jahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032
Jahr 2012 Umtausch bis 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Das gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
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Wir empfehlen einen früheren Umtausch - vor allem bei den „ganz alten“ Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen.
Ein sofortiger Umtausch ist nötig bei
Verlängerung der alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 für Lastkraftwagen,
Ausstellung des Internationalen Führerscheins,
Beantragung der Fahrerkarte oder
Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins.
Alle EU-Mitgliedsstaaten. Kein Umtausch bei Umzug innerhalb der EU.
Bei Fernreisen empfehlen wir Ihnen den Internationalen Führerschein.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Umschreibung in die neue Klasse CE kann aber auch dann noch beantragt werden. Allerdings können bei verspäteter Antragstellung Teile des Besitzstandes verloren gehen.
Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t mehr geführt werden. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 3 oder 1 wird hiervon nicht berührt.
Die im Umtausch für die Fahrerlaubnisse der alten Klasse 2 erteilte Klasse CE wird auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu beantragen; sie ist abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und der Überprüfung der Sehleistung durch einen Augenarzt. Die Bescheinigungen sollten bereits bei Antragstellung mit vorgelegt werden.
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.
Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen / dreiachsige Züge über 12 t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt. Zum Verfahren wird auf die oben für Lkw-Fahrer getroffenen Regelungen verwiesen. Zur Verlängerung sind auch für diese Fahrerlaubnisklasse alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.
Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen / Züge geführt werden.
Weitere Hinweise:
Die Befristung des Führerscheins betrifft nur das Dokument und berührt nicht die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T sind nach wie vor unbefristet gültig
Bus- und Taxifahrer
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (beispielsweise Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für Lkw-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.
Land- und Forstwirtschaft
Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden beispielsweise anerkannt:
Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
Arbeitgeberbescheinigung
Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Ihr Hauptwohnsitz ist im Kreis Lippe.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:
Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel
den bisherigen Führerschein
1 aktuelles biometrisches Passbild
Möglicherweise brauchen wir noch:
falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
ärztliche Bescheinigungen
für Klasse T:
Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft
ungefähr 4- 6 Wochen
Zur Antragstellung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Sie müssen einen Termin direkt in der Führerscheinstelle vereinbaren, wenn Sie
eine Expressausstellung des Führerscheins wünschen. Hierbei fallen erhöhte Kosten an.
Ihren Führerschein bis zur Neuausstellung unentwertet im Original behalten wollen. Zur Abholung ist dann ein weiterer Termin nötig.
Ihren Führerschein nicht per Post erhalten, sondern persönlich abholen möchten. Zur Abholung ist dann ebenfalls ein weiterer Termin nötig.
hier geht es zur Terminvereinbarung Termine Führerscheinstelle
Alternativ können Sie für einen reinen Führerscheinumtausch über diese Leistung auch einen Termin im BürgerService des Kreises Lippe buchen oder Sie beantragen den Umtausch unmittelbar bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung.
Wenn Sie den alten Führerschein bei Antragstellung abgeben, wird Ihnen der neue Führerschein automatisch durch die Bundesdruckerei zugesandt. Auf Wunsch können wir Ihren alten Führerschein entwerten und Ihnen wieder aushändigen.
Für die Übergangszeit erhalten Sie eine vorläufige Fahrberechtigung. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Wege.
Wenn Ihr Papierführerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie in diesem Fall vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at]kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.
Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit und es ist ein weiterer Termin für die Vorsprache in der Führerscheinstelle erforderlich.