Trichinenprobeentnahme durch Jäger

Details

Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält.

Alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmtes Wild darf erst in Verkehr gebracht (also an Dritte abgegeben) oder dem Eigenbedarf zugeführt werden, wenn bei der Trichinenuntersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.

Die Untersuchung des Fleisches wird durch amtlichen Tierärzte durchgeführt. Die Probennahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen, Dachsen und anderen Wildtieren einer jagdausübungsberechtigten Person übertragen werden.

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ASP Monitoring:

Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe wird das Monitoring auf das gesamte Land NRW ausgeweitet.

Daher sind seit dem 18.06.2025 alle erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen.

Bei allen gesund erlegten Wildschweinen bitte ich um die Entnahme von EDTA-Blutproben (roter Deckel) und Abgabe zusammen mit dem ausgefüllten Probenbegleitschein.
Die EDTA-Blutprobe geben Sie bitte zusammen mit der Trichinenprobe im Kreishaus in Detmold oder an einer der weiteren Abgabestellen ab.

Wichtige Angabe zum Erlegungs-/ Fundort: die Geodaten.
Diese können Sie beispielsweise über Google Maps herausfinden. Beispiel: 51.936424, 8.848236

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Tot aufgefundene Wildschweine und das Erlegen von offensichtlich kranken Wildschweinen (Hegeabschüsse) sind mir unverzüglich zu melden.
Die Probennahme und alle weiteren Maßnahmen werden dann von mir koordiniert.

Hinweise

Die Trichinenproben müssen seit dem 1. April 2026 selbständig entnommen und zu einer der 4 Abgabestellen im Kreis Lippe gebracht werden (siehe auch hier: - Verfahrensablauf).


Um selbst die Trichinenprobe nehmen zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Schulung. Diese wird unter anderem von der Kreisjägerschaft Lippe e.V. oder online beim Kreis Uelzen angeboten (Online-Schulungen vom Veterinäramt | Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. - externer Link).

Sobald Sie eine solche Schulung absolviert haben und im Kreis Lippe wohnhaft sind, können Sie bei uns die Übertragung zur Trichinenprobennahme beantragen.

Fristen

Die Beauftragung erlischt, wenn kein gültiger Jagdschein mehr vorliegt. Beauftragte Jäger, die nicht mehr über einen gültigen Jagdschein verfügen, müssen uns das deshalb unverzüglich anzeigen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Lippe

  • gültiger Jahresjagdschein

  • Schulung zur Entnahme von Trichinenproben

Sie müssen jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit wir bei einer positiven Probe sofort Zugriff auf das Stück haben.

Sie werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs beauftragt.
Das bedeutet, dass wir Ihre Beauftragung widerrufen, wenn

  • Sie nicht mehr zuverlässig nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht sind
    oder

  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Probenahme und die Kennzeichnung des Wildes nicht ordnungsgemäß durchführen
    oder

  • Sie gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstoßen.

Unterlagen

  • Antrag. Nutzen Sie gerne unser online-Formular (siehe bei Onlinedienste).
    Es ist eine Anmeldung mit mindestens BundID-Benutzerkennung und Passwort erforderlich.

  • Kopie des Jagdscheins

  • Nachweis über die Sachkunde
    Schulung zur Entnahme von Trichinenproben

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich vor der ersten Trichinenprobe von uns beauftragen. Nutzen Sie gerne unser online-Formular (siehe bei Onlinedienste). Es ist eine Anmeldung mit mindestens BundID-Benutzerkennung und Passwort erforderlich.

Wollen Sie Wild oder Wildfleisch in den Verkehr bringen, so müssen Sie sich zusätzlich bei uns registrieren lassen - auch hierfür finden Sie ein online-Formular.

Weiterführende Informationen

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