Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält.
Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmtes Wild darf erst in Verkehr gebracht (also an Dritte abgegeben) oder dem Eigenbedarf zugeführt werden, wenn bei der Trichinenuntersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.
Die Untersuchung des Fleisches obliegt einem amtlichen Tierarzt, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen, Dachsen und anderen Wildtieren einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk übertragen werden.