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Trichinenprobeentnahme durch Jäger

Details

Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält.

Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmtes Wild darf erst in Verkehr gebracht (also an Dritte abgegeben) oder dem Eigenbedarf zugeführt werden, wenn bei der Trichinenuntersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.

Die Untersuchung des Fleisches obliegt einem amtlichen Tierarzt, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen, Dachsen und anderen Wildtieren einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk übertragen werden.

Ab dem 01.04.2026 haben Probennahme und Probentransport ausschließlich durch die jagdausübungsberechtigte Person zu erfolgen. Siehe hierzu weiter unten im Dropdown-Bereich zu „HINWEISE.“

Hinweis:

Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe wird das Monitoring auf das gesamte Land NRW ausgeweitet.

Daher sind seit dem 18.06.2025 alle erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen.

Bei allen gesund erlegten Wildschweinen bitte ich um die Entnahme von EDTA-Blutproben (roter Deckel) und Abgabe zusammen mit dem ausgefüllten Probenbegleitschein.
Wichtige Angabe zum Erlegungs-/ Fundort: die Geodaten.
Diese können Sie beispielsweise über Google Maps herausfinden. Beispiel: 51.936424, 8.848236

Die EDTA-Blutprobe kann zusammen mit der Trichinenprobe im Kreishaus in Detmold abgegeben werden.

Tot aufgefundene Wildschweine und das Erlegen von offensichtlich kranken Wildschweinen (Hegeabschüsse) sind mir unverzüglich zu melden.

Die Probennahme und alle weiteren Maßnahmen werden dann von mir koordiniert.

Hinweise

Bisher bestand in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Probennahme durch Mitarbeiter des Veterinäramtes des Kreises Lippe anzufordern.

Unsere Mitarbeitenden haben dann vor Ort die notwendigen Proben genommen. Dies wird nicht mehr möglich sein.

Die Proben müssen ab dem neuen Jagdjahr (1. April 2026) immer von Ihnen selbst genommen und zum Kreishaus in Detmold gebracht werden.


Um selbst die Trichinenprobe nehmen zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Schulung. Diese wird unter anderem von der Kreisjägerschaft Lippe e.V. oder online beim Kreis Uelzen angeboten (Online-Schulungen vom Veterinäramt | Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. - externer Link).

Sobald Sie eine solche Schulung absolviert haben, können Sie bei uns die Übertragung zur Trichinenprobennahme beantragen.

Fristen

Die Beauftragung erlischt, wenn kein gültiger Jagdschein mehr vorliegt. Beauftragte Jäger, die nicht mehr über einen gültigen Jagdschein verfügen, müssen uns das deshalb unverzüglich anzeigen.

Voraussetzungen

Die Aufgabe kann Ihnen als Jagdausübungsberechtigten unter den folgenden Voraussetzungen übertragen werden:

  • Sie sind von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden
    und

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit.

Probenehmer können entsprechend geschulte und behördlich beauftragte Jagdpächter, Jagdaufseher oder auch Begehungsscheininhaber sein. Sie müssen jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit wir bei einer positiven Probe sofort Zugriff auf das Stück haben.

Sie werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs beauftragt:
Das bedeutet, dass wir Ihre Beauftragung widerrufen, wenn

  • Sie nicht mehr zuverlässig nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht sind
    oder

  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Probenahme und die Kennzeichnung des Wildes nicht ordnungsgemäß durchführen
    oder

  • Sie gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstoßen.

Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie des Jagdscheins
  • Nachweis über die Sachkunde

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich vor der ersten Trichinenprobe von uns beauftragen.

Wollen Sie Wild oder Wildfleisch in den Verkehr bringen, so müssen Sie sich zusätzlich bei uns registrieren lassen.

Die entsprechenden Formulare finden Sie verlinkt.

Weiterführende Informationen

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