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Meldepflicht bei Haltung artengeschützter Tiere

Details

Artengeschützte Wirbeltiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen. Als Halter müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben.

Jede Einrichtung (Tierpark, Zoo und ähnliche) muss gewährleisten, dass die Tiere nicht entweichen können und tierschutzgerecht gehalten werden.

Anzeigepflicht für geschützte Tierarten

Die Haltung von artengeschützten Tieren unterliegt der Anzeigepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung.
Das bedeutet für Sie, dass Sie uns den Bestand der Tiere und jede Veränderung unverzüglich schriftlich melden müssen.
Ihre Mitteilung muss Angaben zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.
Dafür haben wir ein Formular vorbereitet.

Falls das Tier verstirbt, müssen Sie die Original-Bescheinigung an uns zurückgeben.

Hinweise

Bedenken Sie, dass Jungtiere zu großen Exemplaren heranwachsen und ein hohes Alter erreichen können. Wenn Sie sich ein artengeschütztes Tier anschaffen wollen, können Sie sich über dessen Schutzstatus auf der Web-Seite des Bundesamtes für Naturschutz informieren.

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