Zulassung eines Fahrzeugs beantragen (Neuzulassung, Erstzulassung)

Details

Einen Antrag auf Neuzulassung müssen Sie stellen für Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen
    und

  • die bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Wissenswertes:

  • Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.

  • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

  • in i-Kfz: Kreditkarte und PayPal

Tipp:

Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis

  • ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden, ist der Kaufvertrag oder die Rechnung im Original vorzulegen.

  • Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)

  • Nachweis der Halterdaten, wie

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen

    • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

  • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

  • wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint:
    eine Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und einen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

  • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Verfahrensablauf

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Neuzulassung)**

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch mit Ihrer schriftlichen Vollmacht einen Vertreter beauftragen.

Tipp:

Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
  • § 3 Absatz 1 FZV

Weiterführende Informationen

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