Einen Antrag auf Neuzulassung müssen Sie stellen für Fahrzeuge, die
erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen
und
die bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Wissenswertes:
Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.
Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.