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Zulassung eines Fahrzeugs beantragen (Neuzulassung, Erstzulassung)

Details

Einen Antrag auf Neuzulassung müssen Sie stellen für Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen
    und

  • die bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Wissenswertes:

  • Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.

  • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.

  • Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

Hinweise

Begriffe im Kontext

99036020001000, Sepa-Mandat, Sepa mandat, Zulassungsstelle,Straßenverkehrsamt,StVA,Auto zulassen, Erstzulassung, fabrikneu, Fahrzeuganmeldung, Fahrzeug zulassen, kfz anmelden, kfz Anmeldung, Motorrad zulassen, Neuzulassung, zulassung/umschreibung

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