Einen Antrag auf Neuzulassung müssen Sie stellen für Fahrzeuge, die
erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen
und
die bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Wissenswertes:
Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.
Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
in i-Kfz: Kreditkarte und PayPal
Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden, ist der Kaufvertrag oder die Rechnung im Original vorzulegen.
Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
Nachweis der Halterdaten, wie
gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen
vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint:
eine Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und einen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
In der Regel direkt im Termin.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Neuzulassung)**
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch mit Ihrer schriftlichen Vollmacht einen Vertreter beauftragen.
Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.