Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zucht, der Haltung und dem Handel von Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie vorhaben
dann müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.
Mit der Ausübung der Tätigkeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn das Erlaubnisverfahren abgeschlossen ist.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Antragsformular
Führungszeugnis
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Veterinäramt)
Nachweise zur Sachkunde der verantwortlichen Personen für die beantragte Tätigkeit (beispielsweise beruflicher Werdegang, Zeugnisse)
Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie
Grundrissskizze und Baupläne der Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Tätigkeit genutzt werden mit Maßangaben sowie
Miet- oder Pachtvertrag oder Eigentumserklärung
Auszug aus dem Gewerbezentral-, Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
(beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe)
Der Antrag wird im Idealfall unter Einreichung aller notwendigen Dokumente (siehe oben) beim zuständigen Veterinäramt gestellt. Dort bekommt man vorab auch die notwendigen Antragsformulare.
Fehlen bei der Beantragung notwendige Unterlagen, so können diese grundsätzlich nachgereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird in der Regel ein Vor-Ort-Termin durch einen amtlichen Tierarzt zur Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten durchgeführt, die für die Tätigkeit genutzt werden sollen. Danach erfolgt die abschließende Entscheidung darüber, ob eine Erlaubnis gewährt werden kann.