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Erlaubnis zum Tierhandel, Tierhaltung oder Tierzucht beantragen

Details

Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zucht, der Haltung und dem Handel von Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.

Wenn Sie vorhaben

  • Tiere für andere in einem Tierheim zu halten,
  • Tiere in einem zoologischen Garten oder ähnlichen Einrichtungen auszustellen,
  • eine Tierbörse durchzuführen,
  • gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb zu betreiben,
  • Hunde, Katzen oder andere Tiere gewerbsmäßig zu züchten,
  • gewerbsmäßig mit Wirbeltieren zu handeln,
  • gewerbsmäßig Tiere zur Schau zu stellen oder
  • gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge zu bekämpfen,

dann müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

Mit der Ausübung der Tätigkeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn das Erlaubnisverfahren abgeschlossen ist.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Voraussetzungen

  • Sie müssen aufgrund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
    Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch zu führen.
  • Sie müssen zuverlässig sein.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Unterlagen

  • Antragsformular

  • Führungszeugnis
    (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Veterinäramt)

  • Nachweise zur Sachkunde der verantwortlichen Personen für die beantragte Tätigkeit (beispielsweise beruflicher Werdegang, Zeugnisse)

  • Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie
    Grundrissskizze und Baupläne der Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Tätigkeit genutzt werden mit Maßangaben sowie
    Miet- oder Pachtvertrag oder Eigentumserklärung

  • Auszug aus dem Gewerbezentral-, Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
    (beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe)

Verfahrensablauf

Der Antrag wird im Idealfall unter Einreichung aller notwendigen Dokumente (siehe oben) beim zuständigen Veterinäramt gestellt. Dort bekommt man vorab auch die notwendigen Antragsformulare.

Fehlen bei der Beantragung notwendige Unterlagen, so können diese grundsätzlich nachgereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird in der Regel ein Vor-Ort-Termin durch einen amtlichen Tierarzt zur Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten durchgeführt, die für die Tätigkeit genutzt werden sollen. Danach erfolgt die abschließende Entscheidung darüber, ob eine Erlaubnis gewährt werden kann.

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