Einige Staaten verlangen die Anerkennung der Mutterschaft und die erforderlichen Zustimmungserklärungen (beispielsweise des Vaters) zu einem nicht in der Ehe geborenen Kind. Das Mutterschaftsanerkenntnis ist nur noch in wenigen Ländern gebräuchlich, so beispielsweise in Italien. Erst durch die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem nichtehelich geborenen Kind und seiner Mutter.
Bei sprachlichen Barrieren (beispielsweise nicht ausreichende Deutschkenntnisse) ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig. Dieser darf nicht mit dem sich Verpflichtenden verwandt oder verschwägert sein (neutrale Person). Weisen Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung darauf hin, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen.
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo haben eigene Jugendämter zum Beurkunden.
Bei Beurkundungen besteht jedoch keine gesetzlich vorgegebene örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes. Im Zweifelsfall fragen Sie die jeweilige Urkundsperson.