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Beistandschaft durch das Jugendamt

Details

Wenn Sie eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater sind, können wir Sie mit einer sogenannten Beistandschaft unterstützen. Eine Beistandschaft können Sie freiwillig in Anspruch nehmen und jederzeit wieder beenden.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Vaterschaftsfeststellung,

  • in Unterhaltsfragen
    auch bei jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr,

  • um Kindesunterhalt zu bekommen.

Eine Beistandschaft kann derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragen.

Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und kümmert sich, je nach Ihrem Bedürfnis, um den Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,

  • das Kind volljährig ist,

  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder

  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Hinweise

Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.

Begriffe im Kontext

99072002077000, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft, Beistand, Beistandschaft des Jugendamts, Beistandschaften, Beistandsschaft, Erziehungsbeistand, Jugendamt als Beistand, Kindesunterhalt, Vormund, Zustimmungserklärung

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