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Anlagengenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Details

Wir sind als untere Immissionsbehörde zuständig für die Genehmigung von Anlagen mit einer besonders hohen Umweltrelevanz. Solche Anlagen können sein: Windenergieanlagen, Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmte Industrieanlagen. Eine vollständige Liste können Sie unter Rechtsgrundlagen aufrufen.

Unter anderem erteilen wir Ihnen als Betreiber

  • Neugenehmigungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Genehmigungen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

Außerdem prüfen wir Anzeigen zur Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Im Genehmigungsverfahren prüfen wir, ob der Stand der Technik umgesetzt ist und ob die gesetzlichen Vorgaben, wie Emissionsbegrenzungen, eingehalten werden. Der Stand der Technik wird durch Rechtsvorschriften und technische Regelwerke definiert.


Gerne beraten wir Sie rund um das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Begriffe im Kontext

99063009006000, Anlagen, Emmissionen, Immissionsschutz, HBV-Anlagen

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